Metadaten : Mostra del ritratto italiano

43
girtist,  oder  wenn  etwa  in  demselben  die  Aufkündigung
nur  im  Allgemeinen  vorbehalten  wurde,  der  Insatzkläger ¬
  alsdann  die  geschehene  vierteljährige  Aufkündigung ¬
  zu  beurkunden  habe.
§.  39.
Wenn  nun  der  Insatzgläubiger,  um  sein  fälliges  Insatzkapital ¬
  oder  die  davon  fälligen  Interessen  zu  erhalten,  die
Pfand=  oder  Insatzklage  gegen  seinen  Insatzschuldner  angestellt ¬
  und  dieser,  nach  Ablauf  des  ihm  hierzu  anberaumt  gewordenen ¬
  Termins,  ihn  nicht  befriedigt  hat,  somit  also  dem
Fiscal  und  Executor  in  civilibus  die  Subhastation  des
in  die  Ausklage  gekommenen  Gutes  von  Stadtgerichts  wegen
aufgetragen  worden  ist,  so  wird  entweder  das  ausgeklagte
Gut,
1)  sobald  Niemand  den  Preis,  wofür  es  eingesetzt  wurde,
dafür  geboten,  an  Zahlungsstatt,  für  Kapital,  Jnteressen  und
Kosten  dem  Gläubiger  gerichtlich  zuerkannt,  oder
2)  solches  an  den  Meistbietenden  verkauft.
§.  40.
Ist  das  Unterpfand  dem  Insatzgläubiger  an  Zahlungsstatt ¬
  zugefallen,  und  will  sich  derselbe,  in  Folge  dessen,
solches  bei  der  Transscriptionsbehörde  transscribiren  lassen,  so
hat  dieser  nicht  nur  das  dießfallsige  Einweisungsdekret,
sondern  auch  die  von  ihm  dem  Stadtgericht  uͤberreichte  glaubhafte ¬
  Ausfertigung  des  ausgeklagten  Insatzes  oder  den  Insatzbrief ¬
  dem  Hypothekenbuchführer  zu  überliefern,  und  dabei
demselben  zu  erklären,  ob  sein  Insatz  gänzlich,  oder  nur,
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer