fullscreen : Buhl, Ludwig: ¬Die Herrschaft des Geburts- und Bodenprivilegiums in Preussen

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und  unerschwinglichsten  Abgaben  erkaufen.  Zum  Staate  treten
sie  jetzt  allerdings  in  eine  nähere  Beziehung,  aber  nur  hinsichtlich ¬
  der  Lasten,  nicht  hinsichtlich  der  Rechte.  Der  Staat
behandelte  sie  als  seine  Unterthanen,  indem  er  ihnen  Steuern
auferlegte,  und  sie  zu  seiner  Vertheidigung  zwang,  und  doch
ließ  er  sie  im  Verhältniß  mittelbarer  Unterthanen  und  gab
sie  fortwährend  den  Bedrückungen  der  Gutsherrn  preis.
Durch  diesen  Umschwung  verlor  das  gutsherrliche  Verhältniß ¬
  jeden  Rechtsgrund  und  jeden  rechtlichen  Vorwand.
Einst  hatten  sie  einen  solchen  gehabt,  ursprünglich  waren  die
Abgaben  und  Dienste  der  Bauern  durch  Leistungen  der  Gutsherrn ¬
  bedingt  gewesen;  diese  aber  hatten  wirklich  eine  schutzherrliche ¬
  und  obrigkeitliche  Gewalt  geübt,  welche  angeblich  den
Zweck  hatte,  die  Bauern  in  ihrem  Rechte  und  ihrem  Eigenthume ¬
  zu  schirmen  und  also  von  ihnen  durch  Gegenleistungen
hatte  vergütigt  werden  müssen.  Der  Adel  war  das  eigentliche ¬
  Volk  gewesen  und  hatte  daher  auch  die  Waffenpflicht
übernommen,  er  hatte  sich  auf  seine  Kosten  rüsten  und  waffnen,
mit  Munition  und  Proviant  versehen  müssen  und  sich  diese
Auslagen  von  den  Waffenlosen  bezahlen  lassen,  die  dafür
seinen  Schutz  erhielten.  Er  hatte  ferner  die  mit  der  Gerechtigkeitspflege ¬
  verbundenen  Unkosten  tragen  müssen;  Unterhaltung ¬
  der  Gerichte,  der  Gefängnisse  und  der  Gefangenen,  Verpflegung ¬
  der  Ortsarmen,  Polizeiunkosten  u.  s.  w.  fielen  dem
Gutsherrn  zu.  Aber  jetzt  hatte  er  sich  doch  den  meisten  dieser ¬
  Verpflichtungen  entzogen,  und  diejenigen,  die  ihm  verblieben, ¬
  erfüllte  er  auf  eine  unzureichende  Weise.  Schon
längst  war  es  nicht  mehr  der  Adel,  welcher  die  Kriegsschaaren
bildete;  zwar  behauptete  er  auch  jetzt  noch  alle  höheren  Stellen =
  in  der  Armee,  aber  man  hätte  ihn  hier  sehr  gut  haben
entbehren  können,  und  er  würde  dieselben  überhaupt  nicht  übernommen ¬
  haben,  wenn  er  nicht  seinen  Vortheil  dabei  gefunden
hätte.  Ebenso  waren  ihm  die  Patrimonialgerichtsbarkeit  und
die  örtliche  Polizeigewalt  verblieben,  aber  in  diesen  besaß  er
            
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