Full text : Böhmert, Carl Victor: Freiheit der Arbeit!

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sachen  und  Verhältnisse  vorliegen,  werden  wir  den  Eigenschaften ¬
  des  Volks,  der  freisinnigen  Erwerbspolitik  und
anderen  Factoren  des  wirthschaftlichen  Gedeihens  schon  ein
größeres  Gewicht  einräumen  müssen.
Wenn  wir  nun  in  den  nachfolgenden  Aufsätzen  bei
Beurtheilung  der  wirthschaftlichen  Entwicklung  einzelner
Staaten  ihre  Erwerbspolitik  besonders  betonen,  so  geschieht
es  nicht  deshalb,  weil  wir  darin  den  Schlüssel  zur  Erkenntniß ¬
  dieser  Entwicklung  gefunden  zu  haben  glauben,  sondern
nur  weil  jeder  urtheilsfähige  Leser  dadurch  einen  weitern
Anhalt  und  ein  Hülfsmittel  zur  Selbsterforschung  der  Wahrheit ¬
  gewinnt.  Wenn  wir  z.  B.  den  wirthschaftlichen  Aufschwung ¬
  in  England,  Frankreich,  Amerika,  Schweden  und
der  Schweiz  darstellen,  so  wollen  wir  damit  nicht  beweisen,
daß  diese  Blüthe  allein  ein  Werk  der  Gewerbefreiheit  sei,
sondern  nur,  daß  sie  mit  Hülfe  und  unter  der  Gewerbefreiheit ¬
  erreicht  worden  sei,  daß  sich  deshalb  die  Gewerbefreiheit ¬
  bewährt  habe,  und  daß  die  von  den  Zunftfreunden
in  die  Welt  gestreuten  Prophezeiungen  der  gewerblichen  Unordnung, ¬
  der  schlechten,  unsoliden  Arbeit,  der  Massenverarmung ¬
  u.  s.  w.  durch  die  Thatsachen  widerlegt  sind.
An  andern  Ländern  werden  wir  die  Rückschritte  oder  Fortschritte ¬
  der  Gewerbegesetzgebungen  und  das  Ringen  nach
einer  Reform  des  Gewerbewesens  darzustellen  haben.
X.
Die  englische  Gewerbegesetzgebung.
Wer  den  englischen  Boden  betritt  ist  von  dem  ersten
Augenblick  seiner  Ankunft  an  berechtigt  und  befähigt,  nicht  bloß
eines,  sondern  zehn  und  mehr  Handels-  und  Gewerbsgeschäfte
            
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