Contents : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, Bd. 3)

Aepfellieferung ¬

nach
Kopenhagen
(Fauligwerden) ¬

Apfelsinen,
Zitronen:
Versand  bei
Gefriertemperatur. ¬


334  Zweites  Buch.  Gebräuche  i.  d.  einzeln.  Handelszweigen.
verladenen  Quantums  hätten  geltend  gemacht  werden ¬
  können.
Nach  kaufmännischen  Gepflogenheiten  würde
man  den  Schaden  wie  folgt  berechnen:  Von  dem
entgangenen  Gewinn  von  200  M.,  den  der  Beklagte
gehabt  hätte,  wenn  er  einen  Waggon  ab  Graudenz
zu  4  M.  pro  Zentner  geliefert  haben  würde,  müßte
der  erzielte  Gewinn  aus  den  am  Orte  verkauften
6090  kg  von  50  Pf.  pro  Zentner  mit  60,90  M.  abgezogen -
  werden.  Sein  Schaden  würde  demnach  139,10
Mark  betragen.
g  291.  Bd.  I  —  Bl.  25  —  23.  Januar  1913.
*)  Vgl.  Nr.  67  nebst  Anm.
69.
Es  besteht  kein  Handelsgebrauch,  daß  im  Obsthandelsverkehr ¬
  zwischen  Deutschland  und  Kopenhagen ¬
  nach  Kopenhagen  nur  Aepfel  von  besonderer
Güte  zu  liefern  sind,  es  werden  vielmehr  nach
Kopenhagen  auch  Aepfel  mittlerer  Art  gehandelt.
Aepfel,  die  ordnungsmäßig  geliefert  sind,  können
im  Dezember  nicht  schon  innerhalb  dreier  Tage  verfaulen. -

g  20.  Bd.  II  —  Bl.  148  —  30.  Juli  1912.
70.
Wenn  der  Kläger  die  verkaufte  Ware  bei  einer
Temperatur  von  2—3°  Kälte  zum  Versand  gebracht
hat,  so  liegt  hierin  keine  Fahrlässigkeit  des  Verkäufers, ¬
  sofern  die  Kisten  richtig  verpackt  und  die
            
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