§. 49. Vierte Periode.
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§. 49.
Vierte Periode.
Als Begründer des heutigen Standes der deutschen Rechtswissenschaft ¬
erscheint Justus Friedrich Runde in seinem berühmten, im
Jahr 1791 zuerst erschienenen Lehrbuche“. Einerseits nämlich zeichnete
sich derselbe vor seinen Vorgängern durch die Aufstellung einer richtigern ¬
Ansicht über die Natur des gemeinen deutschen Privatrechts
aus, welches er als ein anwendbares Recht aus den Reichsgesetzen,
den allgemeinen deutschen Gewohnheiten und dann aus der Natur
der Sache, die er als hypothetisches Vernunftrecht auffaßte
herleitete. Andererseits aber stand sein Werk in Beziehung auf
System und Methode weit über den bisherigen Leistungen, so wie es
auch durch die deutsche Sprache, in der es geschrieben, zu einer
weitern Verbreitung sich eignete; daher kein Lehrbuch je einen größern
Einfluß auf Theorie und Praris gewann'. — An das Runde'sche
Werk schloß sich als Commentar das Handbuch von Danz an
eine bändereiche Compilation, welche jedoch wegen ihres reichhaltigen
Materials in manchen Lehren noch heutigen Tags gute Dienste leisten
kann. Uebrigens nahm Danz bei seiner Arbeit das Princip Tafinger's ¬
über die Natur des gemeinen deutschen Privatrechts ans
wie es denn überhaupt der Beachtung werth ist, daß die nächsten
Zeitgenossen Runde's, mit Ausnahme v. Schmalz“ und Posse'
1 Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts. Göttingen 1791; neu herausgegeben ¬
in den Jahren 1795, 1801, 1806, 1817, 1821, 1823 und 1829.
Die 6te bis 8te Ausgabe wurden von des Verf. Sohne Chr. Ludw. Runde
besorgt.
Reyscher, in der Zeitschrift für deutsches Recht, Bd. IX.
S. 358 u. f.
2 Maurenbrecher, Lehrb., §. 120 und Note 27.
* Handbuch des heutigen deutschen Privatrechts nach dem System des Herrn
Hofraths Runde. Stuttgart 1796—1806. 10 Bde. (Die zwei letzten Bände,
welche das Erbrecht behandeln, sind von Griesinger.
8 Gerber, a. a. O. S. 79 u. f.
* Handbuch des teutschen Land= und Lehenrechts. Königsberg 1796.
Abhandlung einiger vorzüglicher Gegenstände des deutschen Staats- und Privatrechts, ¬
1stes Heft No 1. 1802.