252 Besond. Th. B) Privat. R. I. Th. Dingl. R. 2. Abs. an Sachen.
oder die, an sich von derselben ausschliefsende Annahme
(durch Antretung, oder Inmixtion) restituirt wird. A) Gegen ¬
die Annahme wird er restituirt, wenn dazu überhaupt -
ein Restitutions-Grund vorhanden ist frl. Die.
welche an seine Stelle treten, müssen dann gelten lassen, ¬
was er that [s. Hat jedoch Jemand eine Erbschaft
durch Entsagung seines Vaters verloren, so wird er
nachher gegen die Annahme als Minderjähriger nicht restituirt ¬
[t). B) Gegen die Entsagung, oder die, gegen
die Antretung ertheilte Restitution, kann wieder Restitution ¬
erhalten werden, wenn allgemeine Gründe überhaupt ¬
die Restitution zulassen [u). Ein grofsjähriger suus
kann sogar ohne allen Grund, sofern die Sachen nicht
verkauft sind, binnen drey Jahren Restitution erhalten -
x. Entsagte ein Minderjähriger, so muss man unterscheiden, -
ob er suus war, oder nicht. Im letzten Fall
wird er binnen der gehörigen Zeit restituirt, wenn die
Masse nicht angegriffen ist
. In jenem Fall hingegen
wird er während der Minderjährigkeit, und noch sieben
Jahre nachher, restituirt, wenn entweder die Sachen
nicht, oder während seiner Minderjährigkeit verkauft
sind [2]. In Betreff des Sohnes gilt hier wieder die Ausnahme, ¬
dass er gegen die Entsagung nicht restituirt wird,
wenn er sich gegen eine, ihm durch den Willen seines
Vaters erworbene Erbschaft hat restituiren lassen. Diese
Restitution des Sohnes befreyt auch den Vater nicht gegen ¬
die Ansprüche der Creditoren sal.
Dritter Titel.
Ueber die Entreissung der Erbschaften und Vermächtnisse
wegen Unwürdigkeit.
§. 838.
Regeln.
In Ansehung der hieher gehörigen Fälle [5
sind folgende allgemeine Regeln zu bemerken;
LVL. 21. §. 5. quod met. causs.
[x) L. 6. C. de repud. hered.
(4. 2.).
(6. 31.)
(5 L. 7. §. 5. de minor. (4. 4.)
(y) L. 24. §. 2. de minor.
L. un. C. de reputat. quae fiunt
(4. 4.).
in iud. (2. 48.).
(21 L. 6. C. de repud. hered.
L:) L. ult. §. ult. C. de bon.
(6. 31.).
quae lib. (6. 61.).
saj L. ult. §. ult. C. de bon.
(4) L. ult. §. ult. C. cit. L. 7.
quae lib. (6. 61.).
§. 9. de minor. (4. 4.).
[6l Ueberh. S. Stryk de pri-