Contents : Juristische Zeitung für das Königreich Hannover (Jg. 21 (1846))

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nur  auf  die  unveränderte  Augsb.  Confession  berufen,  obgleich
der  Dogmatismus  der  Concordienformel  viel  geeigneter  gewesen -
  wäre,  den  beabsichtigten  Gegendruck  zu  erzeugen  und
den  vorhandenen  Gegensatz  zu  repräsentiren.
Ich  lasse  diese  Facta  lieber  selbst  reden,  als  daß  ich
weitere  Deductionen  anfüge,  welche  sich  von  selbst  ergeben.
Denn  es  ist  zu  klar,  daß  durch  all  dergleichen,  was  von
Wendt  oder  Pratje  vorgebracht  worden,  die  öffentliche  Autorität -
  eines  Symbols  für  ein  Land  nicht  geschaffen  werden
kann.  Denn  Summa:  Es  gehört  mehr  dazu,  wie  oben
angegeben  worden.  Ebenso  lasse  ich  Anderes  dahin  gestellt,
ohne  es  speciell  hervorzuheben  und  zu  erwiedern,  da  es  durch
Dasjenige,  was  beigebracht  worden,  sich  zur  Genüge  erledigt.
Der  Stand  der  Sache  ist  demnach  übersichtlich  folgender: -
  In  Stade  allein  hat  die  Concordienformel  autoritas
publica,  da  sie  daselbst,  wenn  auch  Anfangs  nicht  unterschrieben, -
  mittelst  der  erneuten  Kirchenordnung  der  Stadt
1652  acceptirt  ist  und  auf  den  Grund  dieser  Kirchenordnung -
  fortwährend  die  Prediger  berufen  wurden,  diese  auch
von  ihnen  unterschrieben  ist.  —  Im  Lande  Hadeln  ward
sie  anerkannt  im  Consensus  doctrinae  orthodoxae  von
1590,  so  weit  solches  aus  der  einseitigen  Unterschrift  der
Geistlichkeit  folgen  kann.  Wie  es  jetzt  damit  steht,  habe
ich  nicht  erfahren  können,  da  ich  auf  directe  Anfragen  bei  dem
Herrn  Superintendenten  des  Landes  Hadeln  keine  Antwort
erhielt.  Im  Stift  Bremen  mit  Burtehude  ist  sie  niemals  mit
der  autoritas  publica  eines  Symbols  versehen  worden  und
Alles,  was  dafür  angeführt  wird,  reicht  nicht  im  entferntesten -
  aus,  ihr  solche  zu  verschaffen.  In  den  projectirten
Kirchenordnungen  war  sie  freilich  genannt,  aber  alle  drei
Projecte  sind  nicht  zu  Stande  gekommen;  die  General=Superintendenten -
  bis  Pratje  incl.  haben  darauf  ordinirt,
Max-Planck-Institut  für
            
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