201
1) Der Kaiser hatte 1512. die fränkische Ritterschaft -
nach Schweinfurth berufen, um von ihr einen
Geldbeitrag zu erhalten. Da schickte die gesammte
Ritterschaft in Franken einige Deputirte an Ihre gnädige -
Herren, die Fürsten von Bamberg und
Wirzburg nebst dem Marggrafen von Baireuth.
mit der Bitte, sie gegen die unerhörte Zumuthung
des Kaisers um so mehr zu schüzen, als hiebei den
Fürsten an ihren Rechten nicht weniger gelegen sei, p)
Die Reclamation des landesherrlichen Schuzes sogar
wider den Kaiser enthält wohl ein Bekenntniss der
Landesunter würfigkeit.
2) Gleichförmig, wie im vorigen Jahrhundert,
nannten sie sich noch 1519 „Grafen, Herrn und Ritterschaft -
des Stifts den Bischof ihren Landesfürsten.
und dieser nannte sie seine Unterthanen - mit vielen
unzweideutigen Worten ist hier das Landsasiatverhaleniss ¬
ausgedrückt q).
3) Noch lag von den Zeiten des Faustrechts her
ein Verdacht auf der fränkischen Ritterschaft, als ob
sie an manchen vorgefallenen Thätlichkeiten sonderbare
Lust und Gefallen habe; der Verdacht schien ihr so
bedenklich, dass sie durch eine eigene zahlreiche Deputation ¬
den Bischof Conrad mit einem besondern Schreiben ¬
1523.
p) Beil. XV. 9) Beil. XVI.