XXI
Inhaltsverzeichniß.
Zweyter Theil.
Besondere Ausführung der Lehre von der
römischen Intestaterbfolge.
Erstes Kapitel.
Intestaterbfolge der Verwandten,
mit welcher
die Intestaterbfolge der Ehegatten verbunden ist.
§. 48. Verschiedenheit der römischen Intestaterbfolge.
(S. 168.)
Erster Abschnitt.
Intestaterbfolge nach den ältern Civilgesetzen.
§. 49. 1) Intestaterbfolge der Verwandten nach den
Gesetzen der zwölf Tafeln. 1) Wahrscheinliches höheres Alterthum =
derselben. (S. 169. u. 170.)
§. 50. 2) Bedeutung des Ausdrucks Lex XII. Tabularum. ¬
(S. 171. u. 172.)
§. 51. 3) Verordnung der zwölf Tafeln über die Intestaterbfolge. ¬
(S. 173-174.)
§. 52. 4) Verschiedenheit der Classen bey der Jntestaterbfolge =
der Verwandten nach den XII. Tafeln. FamilienVerbindung. =
Ähnlichkeit mit den Familienrecht der Griechen.
(S. 175-178.)
§. 53. Erste Classe. Succession der suorum herodum. -
Erklärung der Benennung von suus here. ооA
ρos. (S. 178-182.)
§. 54. I. Welche gehörten zu den suis heredibus?