Contents : Dr. J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 27 = N.F. Bd. 7 (1862))

126 Verzug des Käufers. Weiterverkauf.
sowohl als ln der Praxis der Gerichte: Voigt
und Heineken N. Archiv des Handelsrechtes
Bd. 111 S. 137; Th öl, Handelsrecht §.87 Not. 5.
Legt man diese allgemeinen Grundsätze der
Benrtheilung des vorliegenden Falles zu Grunde,
so ist wohl anzunehmen, daß der Verkäufer A. ein
Interesse und somit die Befugniß hatte, sich der er-
kauften Waare alsbald zu entledigen und sie weiter
zu verkaufen. Denn
a) es liegt dem Oekonomen daran, bei heran-
nahender Ernd'te seine Getreideböden von den vor-
handenen Getreidevorräthen zu räumen und zugleich
das in denselben steckende Betriebskapital flüssig zu
machen;
l)) die damals schwankenden Vermögensver-
hältnisse des Käufers, die ihn zu der Jnsolvenzer-
klärung vom 26. April 1856 nöthigten, mithin ihn
mit einein Konkurse bedrohten und in solchem Falle
den Verkäufer mit seiner Jnteresseuklage unter die
Konkursgläubiger verwiesen hätten (Bayer Kon-
kursprozeß §. 32 Nr. 3), rietheil dem Verkäufer,
das gegen seinen Käufer zu verfolgende Interesse
auf das minimum zu beschränken und sich durch
schleunigen weitereil Verkauf der Waare aus der
Gefahr einer größeren Minderung ihres Preises zu
setzen, insoferne zumal nicht zu erwarten war, daß
die künftigeii Konkursgläubiger gegen Zahlung des
Kaufpreises und Ersatz des sonstigen, aus dem Ver-
züge entstandenen Schadens die Lieferung der Waare
mittelst einer purgatio morae noch verlangen
würden.
Allein davon, daß überhaupt eine Androhung
des weiteren Verkaufes geschehen sei, hat der Klü-
ger in seiner Klage nichts gesagt, uiid wenn er al-
lerdings später eine solche behauptet hat und diese
Behauptung noch in der Revisionsschrift wiederholt,
so geschieht dieß doch in zu allgemeinen Worten,

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