Full text : Archiv für das Zivil- und Kriminalrecht der Königlich-Preussischen Rheinprovinzen (Bd. 63, Abth. 1 = N.F. Bd. 56, Abth. 1 (1871))

5.11. Urtheile holländischer Gerichte. Vollstreckbarkeits-Erklärung

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Daß bei dieser Sachlage, die durch den im appellantischen
Beweissatze angeführten Umstand nicht beseitigt wäre, der
Nutzen, den die Gemeinde Aachen aus der Erbreiterung der
Staatsstraße ziehen mag, zur Begründung einer Ersatzklage
nicht ausreicht;
Daß Staatsstraßen überhaupt in sehr verschiedenem Maaße
einzelnen Gemeinden besondere Vortheile gewähren, dieser
Umstand aber für den Gesetzgeber kein Anlaß gewesen ist, an
einer Last, die grundsätzlich dem Staate obliegt, die Gemeinden
Theil nehmen zu lassen.
Aus diesen Gründen
verwirft rc.
IH. Senat. Sitzung vom 14. Januar 1870.
Advokaten: Nacken — Weiter — Wallraf.

Urtheile holländischer Gerichte. — Vollstreckbarkeits-
Erklärung.
Die Urtheile der Holländischen Gerichte können
im Gebiete des Rhein. Appell.-Ger.-Hofes in
Preußen vollstreckbar erklärt werden.
Art. 546 der B. Pr.-O.
De Veer u. Comp. — Abels.
Die Handlung Gebr. de Veer u. Comp, in Amsterdam
hatte wider den früher zu Sürth, demnächst zu Köln woh-
nenden Kaufmann Heinrich Abels bei dem Arrondifsements-
gericht zu Amsterdam unter dem 4. Dezember 1867 u. 13. Mai
1868 zwei Urtheile erwirkt, durch welche ein zwischen den Par-
teien abgeschlossenes Geschäft aufgelöst erklärt und Beklagter
zu einem, auf die Summe von 1521 Gulden 95 Vr Cents fest-
gesetzten Schadensersatz verurtheilt worden war. Nachdem
ein Theil dieses Betrags durch einen in Holland angelegten
Arrest gedeckt worden, belangten de Veer u. Conip. den Abels
zum Landgericht in Köln, um die beiden Urtheile für den
Restbetrag vollstreckbar erklären, eventuell sich auf Grund der
bezogenen Urtheile und der vorausgegangenen Prozesse zur
Zahlung der Restsumme verurtheilen zu hören. Beklagter
stützte seinen Antrag auf Abweisung der Klage darauf, daß

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