Sechste Abtheilung. Dritter Abschnitt.
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Die schriftliche Bescheinigung über die stattgehabte Versicherung
Seitens der Versicherungsgesellschaft nennt man Police.
Man kann nun alles Mögliche versichern, was überhaupt
einem Schaden ausgesetzt ist und nach Geld geschätzt werden kann.
Man versichert die zur See gesendeten Waaren (Seeassekuranz), ¬
den Nutzen, der von der mit ihnen zu machenden Spekulation ¬
zu erwarten ist, den Werth des Schiffes, womit sie versandt
werden (Werth auf Casco), die Summe, die ein Dritter auf
diese Waaren oder auf das Schiff vorgeschossen hat (Bodmereigelder) ¬
und das Leben der Personen, die auf dem Schiffe befindlich
sind. Man versichert auch Waaren, die man nur der Gattung
nach kennt, deren spezielle Arten und deren Werth noch nicht
einmal genau bekannt ist, gegen eine vorläufige bestimmte Summe
(provisionelle Versicherung), Gebäude und Mobiliar gegen
Feuersgefahr (Feuerversicherung), Hausthiere gegen das
Viehsterben (Viehversicherung), die Früchte des Feldes gegen
Hagelschlag (Hagelversicherung), das eigene Leben und das
Leben eines Andern (Lebensversicherung).
Kap. 10.
Von der kaufmännischen Korrespondenz.
Im ersten Abschnitt des Konzipienten haben wir alle Erfordernisse ¬
der Korrespondenz für die Fälle des geselligen und geschäftlichen ¬
Verkehrs besprochen und erläutert. Die kaufmännische
Korrespondenz ist von dieser Korrespondenz sowohl in der äußern
Form und Einrichtung der Briefe als in Betref der Art und Ablassung ¬
des Inhalts wesentlich verschieden. Sie ist deshalb dort
nur oberflächlich berührt und soll hier in einem eigenen Kapitel
abgehandelt werden.
In Betreff der äußeren Form der Briefe und Korrespondenz
können wir lediglich auf das im ersten Abschnitte Gesagte verweisen, ¬
und erwähnen nur noch, daß bei der Aufschrift kaufmännischer ¬
Briefe alle Titulaturen u. s. w. gänzlich wegfallen, sowie
die Zusätze Wohlgeboren, Hochwohlgeboren.
In Betreff des Inhalts kaufmännischer Briefe zuerst folgende
allgemeine Bemerkung: Klarheit und Bestimmtheit im Ausdruck
und in allen einzelnen Angaben sind Haupterfordernisse kaufmännischer ¬
Briefe, und es muß darauf nirgends so sehr gesehen werden, ¬
wie im kaufmännischen Verkehr. Deutliche, geordnete Darstellung, ¬
logische Ordnung, Trennung der einzelnen Gegenstände
des Briefes durch Absätze und Perioden, keine lange und verwickelte ¬
Perioden, Uebersichtlichkeit und Deutlichkeit der Schri
sind wesentliche Bedingungen dieser Klarheit in der Darstellung.
Besonders hüte man sich, in kaufmännischen Korrespondenzen veraltete ¬
und aus der Made gekommene Ausdrücke zu gebrauchen,
die in früherer Zeit gerade in dieser Korrespondenz, vielleicht weil