Metadaten : Zeitschrift für Civilrecht und Prozeß (N.F. Bd. 17 (1860))

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Fritz, Beitrag zur Lehre

fernen sich von der herrschenden Theorie RüikertI und Kuntze?),
indem sie den Lehrsatz von der Einheit der Obligation mehrerer
Correalgläubiger oder Correalschuldner ganz verwerfen, und be-
haupten , auch im Gebiete der eigentlichen Correalobligationen
seien, gerade wie in dem der von Nibbentrop so genannten
blos solidarischen Verbindlichkeiten , eben so viele Obligationen
anzunehmen als einzelne Correalgläubiger oder Correalschuldner
vorhanden sind. Die Eigenheiten, wodurch jene sich vor diesen
auszeichnen, erklärt Rückert, soweit er sie anerkennt, als Be-
günstigungen der Schuldner, welche dort eingesührt seien, um
dieselben zur freiwilligen Eingehung solcher im Uebrigen für den
Gläubiger erwünschten Verhältnisse zu bestimmen und welche hier
nicht eingeführt worden seien, weil hier die Solidarität schon
auf dem Gesetze beruhe und die Forderungen durch Widerrecht-,
lichkeiten der Schuldner entstehen. Kuntze dagegen sieht darin,
daß die mehreren Obligationen denselben Inhalt haben, den
Grund, aus welchem die eigentliche Zahlung, die sonstige Leistung
des schuldigen Gegenstandes, so wie jeve der formellen Solu-
tionsarten (acceptilatio, novatio, Eiv und nach älterem Rechte
litis contestatio) die Wirkung habe sämmtliche Obligationen
aufzuheben oder zu entkräften, eine Consequenz, von welcher man
hinsichtlich der formellen Solutionsarten bei den so genannten
blos solidarischen Verbindlichkeiten deswegen abgegangen sei, weil
diese einen delictartigen oder delictähnlichen Charakter haben.
Auch v. Helmolt^) sucht zu zeigen, daß sich die ehema-
ligen und die noch bestehenden praktischen Unterschiede zwischen
eigentlichen Correalobligationen und blos solidarischen Verbind-

. Ludwig Rückert zur Theorie der Correalobligationen; Zeitschrift
für Cioilr. u. .Proc. N. F. Bd. 12. No. 1. -
2j Johannes Emil Kuntze die Obligation und die Singularsucceffion
des röm. und heutigen Rechtes. Leipz. 1856. §. 30—57.
>">) T heodor Ludw ig v. H elinolt die Correalobligationen. Gießen 1857.

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