Contents : Martin, Christoph: Lehrbuch des teutschen gemeinen bürgerlichen Processes

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II.  Capitel.
III.  Hauptabtheilung.  1.  Abschnitt.
Allgemeine  Grundsätze  von  der  Rechtsverfolgung  selbst.
2.  Unterabtheilung.
Von  den  Proceßhandlungen  in  ihrer  Verbindung
unter  einander.
§.  118».
Einleitung.
Die  bisher  getrennt  betrachteten  Gattungen  der  Proceßhandlungen =
  stehen,  wegen  ihres  gemeinschaftlichen  Hauptzweckes, ¬
  in  einer  nothwendigen  Verbindung  mit  einander
(§.  81.).  Hiernach  ist  daher  jetzt,  ihr  Zusammenhang  und
sodann  die  Abtheilung  des  Processes  im  engeren
Sinne  des  Worts  (§.  1.)  darzustellen.
§.  119.
I)  Zusammenhang  der  Proceßhandlungen.  a)  uberhaupt.
Die  Aufforderung  der  Hülfe  des  Staats  zum  Schutze  gegen ¬
  erlittene  Rechtsverletzungen,  bezweckt  zwar  eigentlich  (a)
nur  die  Anwendung  der,  in  den  Händen  des  Staats  allein ¬
  (§.  S.)  noch  befindlichen,  Zwangsmittel  gegen
a)  Gönner  IV.  Abhdl.  79.  §.  2.  vergl.  v.  Almendingen
Metaphys.  d.  Civilproc.  I.  S.  267.  rc.
            
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