Volltext : Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft (Jg. 7 = Bd. 13 (1843))

70 Gedankeii üb. Gegenstände des Civilprocesses.
sten in der Appellationsinstanz, Ober die Garantien, dass die Rechts-
mittel den vom Gesetze beabsichtigten Zwe$k erreichen, über den
Ungehorsam der Partheien und die sich hierauf beziehende Restitu-
tion. Die letzte und umfassendste Betrachtung betrifft die Organi-
sation und den Geschäftsgang der Justizcanzleien und bietet inson-
derheit für das Königreich Hannover ein bedeutendes Interesse dar.
Rec. beabsichtigte durch diese Anzeige zu bewirken, dass die
an gezeigte Schrift, welche wegen der ächten processualischen Bil-
dung, die sich in ihr ausspricht, von bedeutendem Interesse erscheint,
nicht das gewöhnliche Schicksal von Brochüren theile, zumahl da er
Gelegenheit hatte, zu bemerken, dass sie, vielleicht mit aus dem
Grunde, weil sie anonym erschien, nicht einmahl in Hannover die
Beachtung gefunden hat, welche sie auch ausserhalb des Vaterlandes
ihres Verfs. finden sollte. Aus diesem Grunde hat Rec. sich denn
auch nur referirend verhalten, ein näheres Eingehen dürfte auch
kaum dem Zwecke dieser Blätter entsprechen. Rec. wollte auf diese
Schrift, welche richtig „Gedanken“ bezeichnet ist, die Aufmerksam-
keit Aller richten, welche über die behandelten Gegenstände ein
Wort zu reden haben, wie dieses auch der Verf. durch die Schluss-
worte beabsichtigte:
„Kundige wollen das liier Vorgelegte prüfen, sie mögen fester begründen,
was die Probe besteht. Die Aufmerksamkeit sollte einem Theile des Rechts-
zustandes zugewendet werden, der ihrer so würdig ist; dessen dereinstige
Umbildung durch gesammelte Erfahrungen, durch Beobachtungen Sachkun-
diger so sehr gefordert werden kann.“
Da der Verf. sich nicht genannt hat, so sieht Rec. sich auch
nicht Veranlasst, den Namen desselben, obwohl er ihn aus einer
sicheren Quelle erfahren hat, zu nennen; doch wird es ihm wohl
gestattet sein, den Wunsch, welcher sich ihm aufdringt, offen auszu-
sprechen, dass dem Verf. nicht die Müsse fehlen möge, durch schrift-
stellerische Arbeiten die Wissenschaft des Hannoverschen Particular-
rechts auch fernerhin zu fördern, wozu ihm seine Stellung die glück-
lichste Gelegenheit darbietet.

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