16 I. Eßlingens Regimentsgeschichte mit
schwören gelehrte Ayde zu den Heiligen, daß
Sie zwölf Richter des ersten von neuem aufsetzen -
und erwählen, und 6 Rathsherrn, die des
kleinen Raths seynd mit den Zunfftmeistern, dieselbe -
sieben mögen auch greiffen und nehmen,
Richter und Rathsherrn auswendig und innwendig -
des Raths, und welche Sie dazu nutz und
gut düncket; Und mögen dieselben Sieben ein
berathen han drey Tag oder vier oder fünf auf
den nächsten Sonntag, der da kommt, und wann
dann derselbe Sonntag kommt, so soll großer
und kleiner Rath zusammenkommen, und darzu
die Gemeind über alle Reiche und Arme, und
sollen dieselben da offentlich lutbahren und kunden,
welch sie erwählt haben zu Richtern und zu
Rathsherrn, und dieselben Richter und Rathsherrn -
sollen auch dem Gericht und dem Rath
schwören ungefährlich, als Sitte und Gewohnheit -
ist, und auf denselben Tag so soll dann der
neue Rath mit denen, die darzu erwählt worden, -
das ist, daß jeglicher Zunfftmeister zween
zu ihm nehmt, ausser seinen Zwölfen, die des
grossen Raths sind, darzu geben die Zwölf die
von den Burgern in dem großen Rath sitzen,
zween, die zween und auch die Zweener, die die
Zunfftmeister zu ihnen wählen, mit dem kleinen
Rath wählen einen Burgermeister, auf ihre Ayde
ungefährlich; derselbe erwählte Burgermeister soll
auch dann schwören, der Stadt und dem Lande,
und darzu Reichen und Armen das beste und
nützlichste zu thun, ohne Gefährde. Und demsel= -
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