vom Gegenstande des Rechtsstreits. §. 51. 52. 55
entgegengesetzten Regierungs=n), Policey=o) und
Cammer=Sachen absondern, indem man unter jenen
alle, aus bereits vorhandenen Rechtsnormen =
zu beurtheilende Rechtsangelegenheiten =
solcher Personen verstehet, welche einem Richter =
untergeordnet sind. Man muß aber auch noch
2) selbst bey wahren Rechtssachen, diejenigen welche
allein im Wege eines Rechtsstreits behandelt werden ¬
können, von den übrigen Rechtssachen unterscheiden. ¬
Zu jenen, gehören nur Streitigkeiten über
gegenwärtige Rechte und Verbindlichkeiten, in
Ansehung deren man einen bestimmten Gegner
hat. Man nennt sie wohl nicht unschicklich, Proceß=Sachen. ¬
52.
b) Absonderung derselben, von Sachen, welche nicht einst
Rechtssachen sind, als 2) Regierungs=Sachen.
Vor den Richterstuhl koͤnnen naͤmlich alle die Sachen ¬
durchaus nicht gezogen werden, welche nicht zu den
Justiz=Sachen gehören; folglich nicht, 1) Regierungssachen =
n) Häberlins Handbuch des teutschen Staatsrechts. 2.
B. §. 299. u. f. Struben's Unterricht von Regierungs= =
und Justiz=Sachen u. s. w. 1733. Anhang
zum 5. Th. dessen rechtl. Bedenk. Desselben Nebenstunden =
3. Th. 13. Abh.
0) Schreiber D. de causarum politiae, et earum quae institiae ¬
dicuntur conflictu et differentia. Goetting. 1739.
et 1762. de Neurath D. de cognitione et potestate iudiciaria -
in causis quae politiae nomine veniunt. Erl.
1780. et Wezlar 1791. — von Bergs Handbuch des
teutschen Policeyrechts. 1. Th. 2. Buch. 4. Abschn.
Rechenberg de politiae et iurisdictionis terminis accuratius ¬
definiendis. Lips. 1739. C. F. Hommel de differentiis ¬
causar. politiae et iustitiae. 1770.
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