Full text : Tahiér, Leopoldo: ¬El divorcio

Vorrede  der  ersten  Auflage.
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die  Aussprüche  der  höchsten  Gerichtshöfe.  Was  man  aber
bis  jetzt  gewöhnlich  als  Quellen  desselben  behandelt  hat:  die  Particularrechte ¬
  und  die  Rechtsbücher  des  Mittelalters  sind  es
durchaus  nicht.  Jene  dürfen  höchstens  zur  beispielsweisen  Erläuterung ¬
  gebraucht  werden,  allerdings  je  vollständiger  alsdann,  desto
zweckmäßiger;  und  diese  sind  nur  untergeordnete  historische  Hülfsmittel. ¬
  Der  Verfasser  gesteht  es  gern.  Wenn  es  dem  Germanisten ¬
  überhaupt  möglich  wäre,  beim  Dogmatischen  so  ganz  vom  Antiquarischen ¬
  sich  loszureißen,  wie  es  dem  Civilisten  nicht  blos  möglich, ¬
  sondern  vor  Allem  rathsam  ist;  derselbe  würde  dieses  Lehrbuch
am  liebsten  durchaus  nach  der  Methode  abgefaßt  haben,  wofür  sein
hochverehrter  Lehrer  Mackeldey  in  seinem  klassischen  Lehrbuche  des
heutigen  römischen  Rechtes  ein  so  ausgezeichnetes  Muster  geliefert  hat.
Möchten  aber  diese  Bemerkungen  hinreichen,  das  Erscheinen  dieses
Werkes  zu  rechtfertigen,  dessen  bloßes  Auftreten,  nachdem  so  bedeutende ¬
  Arbeiten  derselben  Art  von  unseren  gefeiertesten  Germanisten
bereits  vorliegen,  Manchen  schon  befremden  wird,  und  das  nach  solchen
Vorgängern,  wie  sie  hier  im  Wetteifer  zu  erreichen  sind,  schwerlich  Jeden ¬
  befriedigen  dürfte.  Kein  Urtheil  wird  daher  dem  Verfasser  zu
strenge  erscheinen,  wenn  es  nur  gerecht  ist.  Aber  derselbe  würde  sich
für  jahrelanges,  mühevolles  Studium  der  Schriftsteller  und  der  Praxis,
aus  denen  er  schöpfen  zu  müssen  geglaubt  hat,  hinlänglich  belohnt
fühlen,  wenn  nur  das  Eine  ihm  gelingen  sollte:  der  Ansicht,  auf
welcher  diese  Arbeit  gegründet  ist,  Bahn  zu  brechen.  Sicher  wird  sie
alsdann  in  immer  anderen  Köpfen  immer  fruchtbarer  anschlagen,  und
vielleicht  ist  der  Augenblick  nicht  mehr  fern:  daß  das  germanistische
Rechtsstudium  dadurch  practischer,  als  es  zeither  gewesen,  endlich
ins  Leben  einzudringen  anfängt.  Dürfte  doch  wahrlich  in  keiner
Zeit  das  Studium  des  Einheimischen  und  des  Ueberlieferten
heilsamer  und  wünschenswerther  erscheinen,  als  gerade  in  der  gegenwärtigen! ¬

Bonn  im  September  1833.
            
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