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Vater, Recht des ehelichen seinen Kindern einen Vormund
zu ernennen
Väterliche Gewalt, worin sie bestehe
Folgen derselben
bis
dem Erzeuger eines unehelichen Kindes steht
nicht zu
Erlöschungsarten derselben
bis
Gründe, aus welchen sie außer Wirksamkeit gesetzt
wird
steht dem Wahlvater zu
nach Aufhebung des Wahlverhältnisses fällt sie auf
den natürlichen Vater zurück
Vaterschaft, Bestimmung derselben bey einem aus einer
zu früh eingegangenen neuen Ehe gebornen Kinde
—— Beweis derselben zu einem unehelichen Kinde
und
Verabredungen (Mündliche), wenn eine Urkunde errichtet ¬
wird, in wie fern dieselben zu berücksichtigen
*
seyen
künftig einen Vertrag zu schließen
Veränderungen, in wie fern der Besitzer solche in
einem Fideicommisse vornehmen könne
Veränderungsgebühren, in wie fern der Obereigenthümer ¬
solche anzusprechen berechtigt sey
—— Strafe bey unrichtiger Angabe des Werthes der
Sache, und der ungebührenden Abnahme derselben
Verarbeitung, in wie fern dadurch ein Zuwachs entstehe ¬
Veräußerung der Pupillar=Güter ist der Regel nach
dem Vormunde nicht gestattet
— das Verboth, eine Sache zu veräußern, schließt das
Recht, darüber zu testiren nicht aus
in wie fern das Vermächtniß für widerrufen zu halten ¬
sey, wenn die vermachte Sache veräußert wurde
und
— hebt den Bestandvertrag auf
— eine nothwendige gerichtliche auch dann, wenn er in
die öffentlichen Bücher eingetragen ist
Verbesserungen, welche der Obereigenthümer zu ersetzen ¬
hat
Theil §. Seite
— 211 467
166 364
167 365
171 378
186 416
191 425
194 432
195 433
I 200 443
201 448
I 146 327
182 406
183 410
IV 30 45
— 72 110
III 82 152
243 355
- 357
II 108 183
I 235 504
III 64 121
158 270
159 271
IV 230 338
— 231 340
— 241 352