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meln, weil sie, auf den ad 4. von ihnen zu erstattenden Vorbericht, -
von uns sofort mit der Anweisung versehen werden, -
welche Bauten und Reparaturen sie, nach Maaßgabe
der uns zu Gebote stehenden Fonds, noch anderweitig zur
Ausführung durch Zeranschlagung vorzubereiten haben.
6) Alle Anschläge, welche ein Bau=Beamter für innerhalb -
seines Bezirks befindliche Bauten, Königl. Patronats=Kirchen=Systems, -
auszuarbeiten hat, müssen mittelst eines
Hauptberichts unfehlba. | |
Ende September jeden Jahres,
nebst den von den Forst=Inspectionen attestirten Holz=Designationen -
bei uns eingehen. Ueber jedes neu zu bauende
oder in Stand zu setzende Gebäude, ist ein besonderer Anschlag -
zu fertigen. Sind an mehrern Gebäuden eines Kirchensystems -
Baue und Reparaturen auszuführen, so sind solche -
zu nummeriren. Den Anschlägen ist, als Beilage des
Haupt=Berichts, noch eine Haupt=Kosten=Uebersicht der
Patronats=Bauten im Distrikt des berichtenden Baubeamten
beizuschließen, welche in der 1sten Rubrik das Kirchensystem, -
in einer Nebencolumne die Nummer des Anschlags,
in der 2ten das Gebäude, auf welches sich der Anschlag bezieht, -
in der 3ten den gesammten Kosten=Betrag, einschließlich
des Holzwerths, und bei Stadt=Kirchen auch des Fuhrenund -
Handdienst=Lohns in Gelde, in der 4ten die Summe
des aus dem Kirchen= oder Pfarr=Vermögen dazu zu verwendenden -
Kostenbetrags, in der 5ten den von den subsidiarisch -
Verpflichteten zu beschaffenden Rest, in der 6ten,
wie viel davon auf den Patron
a) mit Holzwerth und
b) ohne Holzwerth fäll | |
und in der 7ten den Beitrag der Eingepfarrten aufführt.
Zu jeder Haupt=Reparatur oder zu jedem Neubau sind,
wie es sich von selbst versteht, besondere Erläuterungs=Protokolle -
und die nöthigen Zeichnungen beizufügen, wogegen
bei minder wichtigen Reparaturen die Erläuterung dem
Anschlage selbst in einer besondern Bemerkung, die gleich
unter der Aufschrift des Anschlags ihre Stelle findet, beigesetzt -
werden kann. Kommen Veränderungen im Jnnern
Max-Planck-Institut für