Object : Stadthagen, Arthur: Führer durch das Bürgerliche Gesetzbuch

Beispiele  und  Formulare.
233
Nr.  41.  Klage  des  Miethers  auf  Befreiung  seiner  Verpflichtungen
für  Reparaturausgaben  (s.  S.  160).
An  das  Amtsgericht  zu  Dresden.
Klage  der  Witwe  Friederike  Umschau  zu  Dresden,  Zwinger  699  wohnhaft,  Klägerin,
wider
den  Papierwaarenfabrikanten  und  Hauseigenthümer  August  Knapp  zu  Dresden,
daselbst  wohnhaft,  Beklagten.
Vom  Beklagten  habe  ich  auf  Grund  des  im  Termin  vorzulegenden
Miethsvertrags  vom  20.  März  1900  eine  Wohnung  für  die  Zeit  vom
1.  April  1900  bis  zum  1.  Oktober  1900  gegen  einen  halbjährlichen
Miethszins  von  120  Mark  gemiethet.  Als  ich  die  Wohnung  bezog,
waren  3  Fenster  zerschlagen.  Die  Kochmaschine  war  in  einem  derartigen ¬
  Zustand,  daß  ich  sie  nicht  benutzen  konnte.  Den  Beklagten  habe
ich  aufgefordert,  innerhalb  48  Stunden  die  Mängel  beseitigen  zu  lassen,
widrigenfalls  ich  auf  seine  Kosten  die  Reparaturen  herstellen  lassen
würde.  Beklagter  hat  erwidert:  Ach,  das  ist  Miethers  Sache.  Daraufhin ¬
  habe  ich  die  drei  Scheiben  durch  den  Glasermeister  Kahl  einsetzen
lassen.  Der  Preis  hierfür  beträgt  4  Mk.  50  Pf.  Ferner  habe  ich  durch
den  Töpfermeister  Köpke  die  Kochmaschine  in  brauchbaren  Zustand  setzen
lassen.  Die  Kosten  hierfür  betragen  25  Mark.  Glasermeister  Kahl  und
Töpfermeister  Köpke  werden  die  Nothwendigkeit  der  Reparaturen  und
die  Angemessenheit  der  Preise  bezeugen.  Beiden  habe  ich  nicht  zahlen
können,  weil  ich  als  arme  Witwe  soviel  Geld  nicht  besitze.
Mein  Antrag  geht  dahin:
1.  Den  Beklagten  zu  verurtheilen,  mich  von  den  erwähnten  Verpflichtungen ¬
  gegen  den  Glasermeister  Kahl  und  den  Töpfermeister
Köpke  zu  befreien  oder  an  mich  29  Mk.  50  Pf.  zu  zahlen;
2.  das  Urtheil  für  vorläufig  vollstreckbar  zu  erklären,
Zur  mündlichen  Verhandlung  des  vorstehenden  Rechtsstreits  lade
ich  den  Beklagten  vor  das  Königliche  Amtsgericht  zu  Dresden.
Zwei  Abschriften  dieser  Klage  füge  ich  bei.
Dresden,  den  10.  April  1900.
Friederike  Umschau.
Nr.  42.  Antrag  auf  Anordnung  der  Zwangsversteigerung  eines
Grundstücks.
An  das  Amtsgericht  zu  Stendal.
In  der  Anlage  überreiche  ich:
das  vollstreckbare  Urtheil  des  Landgerichts  zu  Stendal  in  meiner
Sache  gegen  den  Bauschwindler  Hausmann;
2.  einen  Auszug  aus  der  Grundsteuermutterrolle  und  der  Gebäudesteuerrolle; ¬

beziehe  mich  auf  das  Grundbuch  darüber,  daß  der  Schuldner  noch  als
Eigenthümer  dieses  zu  Stendal  belegenen  Grundstücks  eingetragen  ist
und  beantrage:
Die  Zwangsversteigerung  des  bezeichneten  Grundstücks  anzuordnen,
(Name,  Wohnung.)
Nr.  43.  Beispiel  für  die  Bestimmung  einer  Frist  zur  Lieferung
(s.  S.  146).
An  den  Nähmaschinenfabrikanten  Spitzig.
Am  28.  November  haben  Sie  mir  eine  Nähmaschine  verkauft
und  die  sofortige  Zusendung  versprochen.  Bis  jetzt  bin  ich  noch  nicht
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer