fullscreen : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 14 (1719))

Executions-Sache.
daß  Sie  vermeinen,  aus  Krafft  der  Kayserl  |  =chen -
  Verordnungen,  des  Herrn  Landgrafens  zu
Hessen  Cassel  Hochfürstl.  Durchl.  zu  abandonirung -
  aller,  obschon  noch  so  unstreittiger  Befugnüssen -
  anstrengen  zu  mögen,  und  zu  schleunigster -
  Vollstreckung  der,  noch  zur  Zeit  /  überall
ohnstatthafften  Execution  verbunden  zu  seyn.
Gleichwie  nun  /  da  Ew  Hochwohl=  und  Wohlgeborne, -
  Hochedelgebohrne  und  Gestrenge  Herren, -
  Nahmen  Dero  hohen  auxiliirenden  Craysse -
  /  dieses  Geschäffts  halben,  ebenmäßig  wiederzusammengetreten, -
  von  Hochlöblichen  Ober=Rheinischen -
  Crayß=Ausschreib=Ambts  wegen,
auf  die  Verabred=  und  Bewürckung  der  Execution, -
  vermuthlich  starck  würde  getrieben  werden, -
  gleichwohlen  es  nun  die  Sache  keine  andere,
als,  in  vorangezogenen  Adjunctis  repræsentirte
Bewandniß  hat  /  und  nicht  præsumirlich  ist  daß
Jhro  Römische  Kayserliche  Majest.  Will  und
Meinung  seyn  werde,  dermaßen  als  bißhero  von
denen  hochansehnlichen  Ober=Rheinischen  Herren -
  Executions-Subdelegitten  geschehen  zu  procediren -
  /  sintemahlen  1)  das  von  denen  Gegenseitigen -
  Herren  Landgrafen,  für  sich,  Dero  Beambte, -
  Diener  und  Einwohnere  offebesagter
Niedern  Grafschafft,  ausgebrachte  Protectorium -
  belangend,  bey  allhier  verwaltenden  Umständen, -
  da  nehmlich  sothane  gantze  Niedere
Grafschafft  /  quoad  superioritatem  omniaque
sublimia  jura  &  regalia,  notorischer  massen,
dem
D  4
Max-Planck-Institut  für
            
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