Contents : Enunciata et Consilia Juris Unterschiedener Rechts-Gelehrten, Berühmter Facultaeten und Schöppenstühle, Uber besondere und im allgemeinen Leben vorfallende merckwürdige und dubiöse Casus ([Bd. 2 = ] St. 9/16 (1724/26))

*  (0)  B.
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beysammen  stehen,  sondern  eines  das  andere
aufheben  solte  inmassen  denn  auch  in  dem  Fall,
wenn  ein  Richter  iemand  zur  Ungebühr  mit  der
Tortur  belegen  lassen,  benebenst  der  Emenda  die
Schaͤden  zugleich  zu  suchen  unverwehret,  massen -
  denn  solches  allhier  um  so  viel  mehr  statt
finden  muß,  da  der  Schimpff  und  Schaden
nicht  allein  durch  die  unrechtmaßige  Hafft,  sondern -
  auch  die  Ausreissung  und  Zerscheidung  des
Fingers  verursachet  worden,  nach  mehrern  Inhalt -
  eurer  Frage,  so  haben  diese  drey  Puncte
zusammen  in  eine  Klage  wohlgebracht,  und  mit
Bestande  gefordert  werden  können.  V.  R.  W.
Chur=Fürstliche  Sachsische
Schoͤppen  zu  Leipzig.
M.  Junio.  1710.
§.  4.
Desgleichen  hat  auch  das  Ober=Hof  Gerichte -
  zu  Leipzig  solches  affirmiret,  in  Termino
Trinitatis.  1711.  in  causa  Christian  Ottens  contra
den  Rath  und  Stadt=Gerichten  zu  Plauen;
Daß  Kläger  dasjenige,  so  ihm  zu  erweisen  auferleget, -
  und  er  sich  angemasset,  zur  Nothdurfft
erwiesen,  derowegen  beklagte  der  libellirten  Injurien -
  halber  25.  Thaler,  auf  so  hoch  die  angegebene -
  Summe  moderiret  wird,  so  wohl  vor  das
unrechtmäßige  Gefängniß  von  28.  Nov.  1702.
bis  den  8.  Januar.  1703.  die  gewöhnliche  Sachsen= -
 -

Max-Planck-Institut  für
Vorlage:
Günther  Uecker
europäische  Rechtsgeschichte
            
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