Inhaltsverzeichnis : Darstellung des Seerechts nach gemeinem und hamburgischem Rechte und nach den Gesetzen der vorzüglichsten handelnden Staaten Europa's und America's (1)

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sulat, -
  und  benutzt  die  älteren  Schriftsteller,  wie  Scaccia,  Straccha,
die  in  Heineccii  fasciculus  gesammelten  u.  s.  w.
Frankreich.  Vorzüglich  Valin  nouveau  commentaire  sur
l'ordonnance  de  la  marine  du  Mois  d'Août  1681  à  la  Rochelle ¬
  1760.  Ein  ausgezeichnetes  Werk,  das  auch  jetzt  noch
Werth  hat,  und  auch  ausserhalb  Frankreichs  berücksichtigt  zu  werden ¬
  verdient.  —
Pothier  traité  du  contrat  de  louage.  Paris
1774.  Gut,  aber  vor  dem  neueren  Rechte  geschrieben.  -  Sansfourche-Laporte ¬
  le  nouveau  Valin,  ou  code  commercial  maritime, -
  revu  et  approuvé  par  Boucher.  Paris  1809.  Copie
von  Valin.  —
Boulay-Paty  cours  de  droit  commercial  maritime. ¬
  4  Bånde  8.  Paris  1822.  1823.  Ein  gutes  Werk;
denn  das  Schwatzen  lassen  die  Franzosen  nun  einmal  nicht.
Holland.  Quellensammlung:  Verwer  ist  oben  angeführt,
aber,  so  weit  von  geltendem  Particularrechte  die  Rede  ist,  wenigstens ¬
  zum  Theil  Antiquität.  Dagegen  sind  seine  Anteikeningen,
so  wie  seine  angehängte  Ausgabe  von  Weijtsens  Tractat  von  Havarien ¬
  noch  immer  zu  lesen.  Dasselbe  gilt  von  den  Consultatien
der  Reegtsgeleerden  in  Holland.  Rotterd.  1683.  Siehe  auch
’tBoeck  der  Seeregten.  Middelburgh  1664.  van  Glins  Anmerkingen ¬
  over  de  Zeerechten.  Amsterd.  1695.  Auch  Hugonis
Grotii  introductio  in  jus  belg.  enthält  einzeles.
Preußen.  Die  älteren  Werke  sind  Antiquität,  und  Schunkens ¬
  Preußisches  Handelsrecht  Elberf.  1821  kaun  man  entbehren,
wenn  man  das  Landrecht  mit  den  Ergänzungen  hat.  Mir  wenigstens ¬
  ist  letzteres  lieber.
Hamburg.  J.  Krahmer  de  navi  et  navigatione.  Heidelb. ¬
  1661.  H.  Kellinghusen  diss.  de  discrimine  tempestatis
marinae  Hal.  Magd.  1709.  Sind  Inauguraldissertationen  im
alten  Stil.  —  H.  Langenbeck  Anmerkungen  zum  Hamburger
Schiff-  und  Seerecht  Hamb.  1727.  2.  Aufl.  ibid  1740.  Ein
fleißig  gearbeitetes  Buch;  doch  fehlt  der  wissenschaftliche  Standpnnkt. ¬
  Auch  ist  die  Form  höchst  unbequem  und  das  ganze  für
die  jetzige  Zeit  ungenügend.  —-  Abhandlungen  über  einzele  Artikel
            
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