d. ersten Erscheinens d. Verbr. vor Gericht. 87
storbenel noch ohngefähr 100 Thlr. Sülbergeld
bey sich gehabt haben müsse, welche nicht mehr
gefunden wurden. — Das Lokale zeigte, nach
der Angabe der Zeugen, (denn die Besichtigung
wurde nicht vorgenommen) daß hart neben der
Landstraße das Feld wie von 2 Ringenden stark
zertreten, mit Blut bespritzt, — und daß der
Leichnam von dieser Stelle durch das Feld einige
100 Schritte abwärts von der Straße geschleift
worden sey.
Es ergab sich ferner, daß Z. am Abende
zuvor mit dem Bruder des obgedachten Mannes
S. in einem Wirthshause gewesen sey, dort mit
selbem verschiedene Male heimlich gesprochen habe, -
und mit selbem zugleich fortgegangen sey.
Daß S. mit dem Z. in seines Bruders Wohnung -
gekommen sey, konnte nicht bestimmt festgesetzt -
werden; denn S. war Abends gegen 9
oder 10 Uhr allein in seines Bruders Stube
gekommen, und hatte diesem erklärt; er wolle
den andern Morgen in aller Frühe fortgehen,
und um ihn (der kränklich war) nicht zu wecken,
im Stalle schlafen, — wohin er denn auch, nachdem -
er von seinem Bruder Abschied genommen
hatte, einen Teppich mitnahm. — Doch hatte
S. seinen Bruder um die Erlaubniß gebeten,
den Z. bey sich schlafen zu lassen, weil dieser im
Wirthshause zuviel bezahlen müsse rc.
S. war übrigens ohne alle Veranlassung
von M. aus, wo er auf einem Schiffe arbeitete,
nach dem 16 Stunden Wegs entlegenen S.
oege
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