Inhaltsverzeichnis : Archiv des Criminalrechts (Bd. 5 = St. 1/4 (1804))

d.  ersten  Erscheinens  d.  Verbr.  vor  Gericht.  87
storbenel  noch  ohngefähr  100  Thlr.  Sülbergeld
bey  sich  gehabt  haben  müsse,  welche  nicht  mehr
gefunden  wurden.  —  Das  Lokale  zeigte,  nach
der  Angabe  der  Zeugen,  (denn  die  Besichtigung
wurde  nicht  vorgenommen)  daß  hart  neben  der
Landstraße  das  Feld  wie  von  2  Ringenden  stark
zertreten,  mit  Blut  bespritzt,  —  und  daß  der
Leichnam  von  dieser  Stelle  durch  das  Feld  einige
100  Schritte  abwärts  von  der  Straße  geschleift
worden  sey.
Es  ergab  sich  ferner,  daß  Z.  am  Abende
zuvor  mit  dem  Bruder  des  obgedachten  Mannes
S.  in  einem  Wirthshause  gewesen  sey,  dort  mit
selbem  verschiedene  Male  heimlich  gesprochen  habe, -
  und  mit  selbem  zugleich  fortgegangen  sey.
Daß  S.  mit  dem  Z.  in  seines  Bruders  Wohnung -
  gekommen  sey,  konnte  nicht  bestimmt  festgesetzt -
  werden;  denn  S.  war  Abends  gegen  9
oder  10  Uhr  allein  in  seines  Bruders  Stube
gekommen,  und  hatte  diesem  erklärt;  er  wolle
den  andern  Morgen  in  aller  Frühe  fortgehen,
und  um  ihn  (der  kränklich  war)  nicht  zu  wecken,
im  Stalle  schlafen,  —  wohin  er  denn  auch,  nachdem -
  er  von  seinem  Bruder  Abschied  genommen
hatte,  einen  Teppich  mitnahm.  —  Doch  hatte
S.  seinen  Bruder  um  die  Erlaubniß  gebeten,
den  Z.  bey  sich  schlafen  zu  lassen,  weil  dieser  im
Wirthshause  zuviel  bezahlen  müsse  rc.
S.  war  übrigens  ohne  alle  Veranlassung
von  M.  aus,  wo  er  auf  einem  Schiffe  arbeitete,
nach  dem  16  Stunden  Wegs  entlegenen  S.
oege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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