Metadata : Fortsetzung der Schott'schen Bibliothek der neuesten juristischen Litteratur (1789, St. 1 (1791))

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dem  Deutschen.  Mit  Kupfern.  Halle
1789.  224.  S.  in  4.
Gegenwärtige  vollständige  Abhandlung  vom  Wasserrechte -
  ist  vollkommen  so  ausgefallen,  wie  man
sie  von  einem  so  gelehrten  Verf.,  als  Herr  von
Cancrin  ist,  erwarten  konnte.  Voran  schickt  der
Hr.  Verf.  eine  allgemeine  Einleitung  in  das  Wasserecht, -
  so  daß  in  der  ersten  dieser  Abhandlungen  die
Grundlinien  der  nachfolgenden  enthalten  sind.  Nah
dieser  universellen  Einleitung,  worinn  auch  die  Quellen -
  der  mancherlei  Gattungen  des  Wasserrechts  angegeben -
  werden,  kömmt  nun  der  Verf.  an  die  einzelnen -
  Abhandlungen  selbst.  Die  erste  ist:  Von  dem
Begrif  der  Meere,  Seen,  Flüsse,  Quellen  und
Brunnen,  deren  Eigenthum  und  den  daraus
fliessenden  Ligenthumsrechten,  dann  aber  dem
Wasserregal  und  der  daraus  folgenden  Wasserpolizei. -
  Nach  einer  wohlgewählten  Methode  schickt
der  Hr.  Verf.  die  Begriffe  von  jeder  Art  von  Gewässern: -
  als  Meeren,  Seen,  Flüßen,  Brunnen,
u.  s.  w,  bestimmt  voraus,  und  handelt  dann  von
dem  Eigenthume  derselben  uund  den  daraus  fließenden -
  Rechten  mit  vieler  Gründlichkeit.
§.  57.  kömmt  die  berühmte  Streitfrage  von  der
Herrschaft  über  das  Meer  vor,  die  nach  mancherlei
Be¬Max-Planck-Institut -
  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
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