Volltext : Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 3 (1797))

von  Schelhaß
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ten  sind  blos  wirtembergisch,  so  daß  sie  der  Ausländer
kaum  verstehen  wird;  diese  machen  einen  sonderbaren
Contrast  mit  manchen  Aufsätzen,  welche  offenbar  aus  fremden -
  Schriftstellern  genommen  sind,  und  auf  die  wirtembergische -
  Verfassung  und  Praxis  nicht  passen.
Ueber  die  Gerichtsbarkeit  der  höchsten  Reichsgerichte -
  in  Klagen  zwischen  den  mittelbaren  Reichsunterthanen -
  und  ihrer  Landes-Obrigkeit.  Ein  Versuch -
  von  Heinrich  von  Schelhaß,  dem  jüngern,
Rathsadvokat  der  freien  Reichsstadt  Eßlingen,
Stuttgart,  bey  Erhard  und  Löflund.  1795.
352  S.  8.
Ein  jugendlicher  Versuch,  der  dem  Fleisse  und  den  Kenntnissen -
  des  jungen  hoffnungsvollen  Verfassers  gleich  viele
Ehre  macht.  Er  sagt  in  der  Vorrede:  „ich  beabsichtige
durch  diese  Abhandlung  eine  vollständige  zusammenhängende -
  Darstellung  aller  derjenigen  staatsrechtlichen  Wahrheiten, -
  welche  ihren  Bezug  haben  auf  das  Verhältniß  der
einzelnen  Reichsstände  und  ihrer  Unterthanen,  in  so  ferne
beide  in  einen  Rechtsstreit  miteinander  verwickelt  sind
und  auf  das  in  diesem  Fall  eintretende  Verhältniß  der
höchsten  Reichsgerichte  gegen  die  Landes-Obrigkeiten  und
—  Der  von  ihm  eingeschlagene
Landes=Herrschaften."
Plan  ist  folgender:  Erster  Haupttheil.  Von  der
er  sten  Instanz  in  Klagsachen  zwischen  Unterthanen
und  ihrer  Obrigkeit.  Hauptstük  l.  Von  der  ersten
Instanz,  wenn  der  Unterthan  als  Kläger  auftritt.
I.  Wenn  der  Patrimonialgerichtsherr  belangt  wird.
Die  Behauptung  des  Verfassers  S.  9.  „die  Appellationsprivilegien -
  könnten  auf  Fremde,  d.  i.  solche,  die  nicht
Unterthanen  des  Privilegirten  sind,  nicht  bezogen  werden" -
  ist  in  der  Allgemeinheit  offenbar  unrichtig,  und
wird  schon  durch  die  tägliche  kundbare  Praxis  wiederlegt.
II.  Wenn  die  Obrigkeit,  oder  der  Landesherr  belangt
wird.  Abschnitt  l.  Von  den  Austrägen.  Mit  Recht
stellt  hier  Hr.  Schelhaß  in  Beziehung  auf  den  eigentlichen
Gegen=Vo -

Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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