fullscreen : Wochentlicher Welt- und Staats-Spiegel (Jg. 2 = St. 1/52 (1748))

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Kurz=gefaßte  Beweiß/Gründe,  daß
Se.  Hochfürstl.  Durchl.  zu  Sachsen=Coburg=Saalfeld -
  ganz  und  gar  unfähig
seynd,  an  die  Verführung  der  Sachsen=Weymar -
  und  Eisenachischen  Votorum
einigen  Anspruch  zu  machen.
Inter  andern  denen  Reichs=Ständischen  gemeinsamen -
  Befugnissen  höchst=schädlichen  Anmassungen -
  und  Sätzen,  so  von  Seiten  Sachsen=Saalfeld -
  bishero  zu  Beschönung  der  unrechtmässigen -
  Begierde,  die  man  zu  der  Sachsen=Weymarischen -
  Vormundschafft  heget,  ausgebreitet
und  unternommen  worden,  gehöret  vornehmlich
auch  das  Attentatum,  so  man  gegen  die  gemeinsame -
  Reichs=Ständische  Befugniß  bey  allen  dem,
so  das  Sitz=  und  Stimm=Recht  in  Comitiis  betrifft, -
  durch  anmaßlich  vorhabende  Legit  mation
eines  provisorisch=Sachsen=Weymar=  und
Eisenachischen  Comitial-Gesandtens  auszu  üben
gedencket.  Der  Grund  dieses  eiteln  Vorhabens
einer  provisorischen  Verführung  des  Sitz=  und
Stimm=Rechts  auf  Reichs=  und  Creyß=Tägen, -
  wovon  die  Teutschen  Geschichte  noch  kein
Exempel  haben,  soll  bekandter  Maaßen  einig  und
allein  sich  auf  die  sub-  &  obreptitie  erhaltene
Reichs=Hof=Raths=Verordnung,  vermittelst
welcher,  durch  unrechtmäßige  Verwerffung  der
Fürst=Väterlichen  letzten  Willens=Verord=  |  |
nung  und  Aufstellung  neuer  im  Fürstlichen  Gesammt=Hause -
  Sachsen=Gothaischer  Linie  unbe=  =kandter -
  Hauß=Gesetze,  Herzog  Anton  Ulrich  zu
Sach=Vorlage:2 -

Max-Planck-Institut  für
BISLIOTLER
HEIDELBERG
europäische  Rechtsgeschichte
DFC
            
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