Metadata : Entdecktes Staats-Cabinet (Eröffnung 2 (1714))

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7.
Reskript  des  Staatsrathes  an  die
Gräflich  Stolbergische  Regierung
zu  Wernigerode,  nach  welchem  auch
Wernigerodische  Lotteriekontraventionen -
  und  Betrügereien  zur  Kognition -
  des  Oberlotteriegerichts  zu
Berlin  gehören.
Aus  dem  von  Euch  an  Unser  Kammergericht  unterm -
  26sten  Sept.  d.  J.  erstatteten  Berichte  haben -
  Wir  mit  Befremden  ersehen,  daß  Jhr  wider
das  Publikandum  vom  13ten  August
d.  J.  wegen  der  dem  Oberlotteriegerichte  beigelegten
Kriminaljurisdiktion  auf  alle  und  jede  lotteriekontraventionen -
  protestirt,  und  darauf  angetragen
habt,
Euch  die  Kognition  und  Dezision  der  lotteriekontraventionen -
  und  Betrügereien  in  der
Grafschaft  Wernigerode  zu  überlassen.
Diesem  Antrage  kann  nicht  deferirt  werden,  denn  |
nach  dem  Rezeß  vom  19ten  Mai  1714,
auf  welchen  Jhr  Euch  beruft,  soll  dem  Grafen  |  |
von  Wernigerode  nur  die  von  Alters  her  ausgeübte -
  Gerichtsbarkeit  verbleiben.  Neue  Rechte
auf  künftige  Zeiten  sind  ihm  darin  nicht  beigelegt
Beiträge  rc.  dreizehnter  Band.
Max-Planck-Institut  für
            
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