289
7.
Reskript des Staatsrathes an die
Gräflich Stolbergische Regierung
zu Wernigerode, nach welchem auch
Wernigerodische Lotteriekontraventionen -
und Betrügereien zur Kognition -
des Oberlotteriegerichts zu
Berlin gehören.
Aus dem von Euch an Unser Kammergericht unterm -
26sten Sept. d. J. erstatteten Berichte haben -
Wir mit Befremden ersehen, daß Jhr wider
das Publikandum vom 13ten August
d. J. wegen der dem Oberlotteriegerichte beigelegten
Kriminaljurisdiktion auf alle und jede lotteriekontraventionen -
protestirt, und darauf angetragen
habt,
Euch die Kognition und Dezision der lotteriekontraventionen -
und Betrügereien in der
Grafschaft Wernigerode zu überlassen.
Diesem Antrage kann nicht deferirt werden, denn |
nach dem Rezeß vom 19ten Mai 1714,
auf welchen Jhr Euch beruft, soll dem Grafen | |
von Wernigerode nur die von Alters her ausgeübte -
Gerichtsbarkeit verbleiben. Neue Rechte
auf künftige Zeiten sind ihm darin nicht beigelegt
Beiträge rc. dreizehnter Band.
Max-Planck-Institut für