Contents : Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1849 (1849))

262  Ueber  den  Begriff  des  Hochverrathes.
bessere  Strafe  als  die  Veröffentlichung.  Jch  glaube  auch,
Deutschlands  Criminalacten  sind  an  solchen  Windmühlenuntersuchungen -
  und  leider  auch  Bestrafungen  nicht  arm.
Die  anklagende  Staatsbehörde  darf  sich  aber  nicht  der  Unannehmlichkeit -
  aussetzen,  in  einem  solchen  Falle  durch  das
Nichtschuldig  einfacher  Männer  aus  dem  Volk  zurechtgewiesen -
  zu  werden,  und  es  ist  daher  wünschenswerth,  so  lange
wir  noch  den  alten  Beamtenadam  nicht  ausgezogen  haben,
daß  das  Gesetz  bestimmte:  unter  welchen  Umständen,  bei
welcher  Zahl  eine  Verschwörung  angenommen  werden  soll.
Daß  ich  keine  Bestrafung  der  Nichtanzeige,  keine  Pflicht
der  Spionage  (dies  war  auch  ein  gemeinsames  Merkmal
des  „Hochverraths")  anerkenne,  versteht  sich  von  selbst.
Jn  dem  Aufsatz  über  die  Englischen  Hochverrathsbestimmungen -
  habe  ich  darauf  hingewiesen,  wie  vorsorglich
man  seit  1688  in  Bezug  auf  den  Beweis  bei  verschiedenen
Fällen  des  Hochverraths  (daß  sie  sich  nicht  auf  alle  erstrekken -
  können,  zeigt  schon  wieder  die  Mangelhaftigkeit  oder
den  Ueberfluß  dieses  Begriffs)  gewesen;  ich  verkenne  nicht
den  Widerspruch,  welcher  darin  sich  gegen  die  Schwurgerichtsverfassung -
  ausprägt,  und  glaube,  daß  vornehmlich
durch  Besorgniß  vor  den  Fehlern  des  Strafgesetzes  jene
Vorzüge  der  Strafprozeßnormen  hervorgerufen  worden  sind.
Wo  die  Gesetze  über  Hochverrath  normal,  der  Staatsidee
der  Gegenwart  und  dem  Geist  des  übrigen  Strafgesetzes  angepaßt -
  sind,  braucht  es  der  erkünstelten  Beweiserschwerungen -
  nicht.  Anders  steht  es  mit  der  Frage,  ob  für  die
Verbrechen  dieser  Art  die  gewöhnliche  Strafart,  Gefängniß, -
  die  geeignete  ist.  Unserm  heutigen  Strafsysteme  liegt
die  Anschauung  zum  Grunde,  daß  sittliche  Vernachlässigung,
schlechte  Gesellschaft,  Arbeitsscheu,  die  Hauptursachen  der
Verbrechen  sind.  Deshalb  soll  in  unseren  Straferziehungsanstalten -
  der  bessere  Sinn  durch  Belehrung  geweckt,  schlechte
Voege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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