Vorrede zur zweyten Ausgabe. XIII
ersten Ausgabe hierin nicht so genau beobachtete
historische Ordnung mit sich brachte.
Bey der strengen Prüfung, der ich meine erste ¬
Arbeit bey nochmaliger Revision derselben unterwarf, ¬
drängten sich mir Gründe auf, welche mir
hin und wieder eine Aenderung meiner vorigen Meinung ¬
nöthig zu machen schienen. Ein Bekenntniß
habe ich z. B. §. 179. abgelegt. Da die vorige
Meinung gleichwohl in mehreren Schriften sehr achtungswürdiger ¬
Rechtsgelehrten Beyfall gefunden hatte, ¬
so war ich anfangs gegen mich selbst mißtrauisch,
ob sich nicht dennoch die verlassene Meinung rechtfertigen ¬
lasse, überzeugt, daß uns auch nicht der
redlichste Eifer vor Irrthum sichere. Hierzu kam,
daß ich nicht gern von einer Meinung abzugehen
pflege, die mit mir durch vieljährige Anhänglichkeit
an ihr gleichsam grau geworden ist. Je mehr ich
aber darüber nachdachte, desto mehr fand ich Grund,
mich von ihr loszusagen, und meiner geänderten
Überzeugung zu folgen. Habe ich hierin Unrecht
gethan, so bitte ich um eine ausführliche und
gründliche Belehrung, die mich zur Wahrheit führt.
Jetzt möchte ich gern noch manche Meinung, welche ¬
ich nur zum Theil aufgab, ganz verlassen
haben.