Volltext : Saavedra, Diego: De la revocación de los actos fraudulentos del deudor, hechos en perjuicio de los acreedores


9. Rechtsfälle

9.1. Ersitzung der Fischereigerechtigkeit in öffentlichen Flüssen. Verlassenes Flußbett. Fortdauer der Vermögensrechte einer aufgehobenen Corporation

209

Rechtsfälle.
ttr. S.
Ersitzung der Fischereigerechtigkeit in öffentlichen Flüffen.
Verlassenes Flußbett. Fortdauer der Vermögensrechte einer auf-
gehobenen Corporation.
Mitgetheilt vom Kreisrichter Voigtei iu Burg.

Der Elbstrom floß bei dem Dorfe Lostau früher in einem starken,
nach Westen gekrümmten Bogen dicht vorbei.
Im Jahre 1740 hat Friedrich II. hier einen Durchstich machen
und den Elbstrom in das jetzige gerade von Süden nach Norden füh-
rende Flußbett leiten lassen. Das alte Flußbett, (die jetzt sogenannte
Lostauer alte Elbe) wurde aber nur südlich ganz von dem Hauptstrome
abgedämmt. Nördlich bei dem Dorfe Lostau blieb es mit ihm in Ver-
bindung, so daß es auch jetzt noch in der kleineren Hälfte des Jahres,
wo hoher Wasserstand ist, von den Sachverständigen schiffbar ge-
nannt wird.
In dieser alten Elbe nun ist die Fischereigerechtigkeit zwischen der
Gemeinde Lostau und 17 Fischern in Magdeburg streitig.
Letztere stellten im Jahre 1858 gegen Lostau, das diese Fischerei ver-
pachtet hatte, einen Possessorien-Prozeß an, in dem sie den alleinigen
und ausschließlichen Besitz jener Fischerei für sich in Anspruch
nahmen. Die stattgesundene Beweisaufnahme ergab aber,
daß nicht sowohl die Kläger, als auch die Mitglieder der Lo-
stau'er Gemeinde ungestört und öffentlich, je in Gegenwart der
Kläger, dort mit den Händen, mit Schiebenetzen nnd mit Ha-
men gefischt hatten.
Die Besitzstörnngsklage ward deshalb am 26. Novbr. 1858 zu-
rückgewiesen, und ebenso am 15. April 1859 die gegen das I. Urtel
eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde.
Sodann ist nun die Dorfgemeinde Lostau in petitorio klagend auf-
getreten und hat beantragt, die beklagten Fischer aus Magdeburg zu
verurtheilen,

9. Rechtsfälle

9.1. Ersitzung der Fischereigerechtigkeit in öffentlichen Flüssen. Verlassenes Flußbett. Fortdauer der Vermögensrechte einer aufgehobenen Corporation

209

Rechtsfälle.
ttr. S.
Ersitzung der Fischereigerechtigkeit in öffentlichen Flüffen.
Verlassenes Flußbett. Fortdauer der Vermögensrechte einer auf-
gehobenen Corporation.
Mitgetheilt vom Kreisrichter Voigtei iu Burg.

Der Elbstrom floß bei dem Dorfe Lostau früher in einem starken,
nach Westen gekrümmten Bogen dicht vorbei.
Im Jahre 1740 hat Friedrich II. hier einen Durchstich machen
und den Elbstrom in das jetzige gerade von Süden nach Norden füh-
rende Flußbett leiten lassen. Das alte Flußbett, (die jetzt sogenannte
Lostauer alte Elbe) wurde aber nur südlich ganz von dem Hauptstrome
abgedämmt. Nördlich bei dem Dorfe Lostau blieb es mit ihm in Ver-
bindung, so daß es auch jetzt noch in der kleineren Hälfte des Jahres,
wo hoher Wasserstand ist, von den Sachverständigen schiffbar ge-
nannt wird.
In dieser alten Elbe nun ist die Fischereigerechtigkeit zwischen der
Gemeinde Lostau und 17 Fischern in Magdeburg streitig.
Letztere stellten im Jahre 1858 gegen Lostau, das diese Fischerei ver-
pachtet hatte, einen Possessorien-Prozeß an, in dem sie den alleinigen
und ausschließlichen Besitz jener Fischerei für sich in Anspruch
nahmen. Die stattgesundene Beweisaufnahme ergab aber,
daß nicht sowohl die Kläger, als auch die Mitglieder der Lo-
stau'er Gemeinde ungestört und öffentlich, je in Gegenwart der
Kläger, dort mit den Händen, mit Schiebenetzen nnd mit Ha-
men gefischt hatten.
Die Besitzstörnngsklage ward deshalb am 26. Novbr. 1858 zu-
rückgewiesen, und ebenso am 15. April 1859 die gegen das I. Urtel
eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde.
Sodann ist nun die Dorfgemeinde Lostau in petitorio klagend auf-
getreten und hat beantragt, die beklagten Fischer aus Magdeburg zu
verurtheilen,

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