§ 258. Das Wesen des Urheberrechts.
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6. Regelmäßig wird ein literarisches oder künstlerisches Werk
oder sonstiges Produkt der rechtlich geschützten Urheberthätigkeit zugleich ¬
ein Vermögensobjekt sein, und es wird daher der Urheber
gegen vermögensrechtliche Beeinträchtigungen geschützt. Aber es kann
im konkreten Fall so werthlos sein, daß z. B. kein Verleger für den
Erwerb des Verlagsrechts Honorar zahlen würde und daß überhaupt
keine Aussicht bestünde, aus dem Betrieb des Werkes Gewinn zu
ziehen. Und doch wird der Autor in der Disposition über sein
Werk geschützt. Wenn also auch regelmäßig die Verletzung des Autorrechts ¬
als eine Schadenszufügung erscheint, so ist sie doch auch dann
strafbar, wenn kein Vermögensschaden zugefügt ist: der Nachdrucker
wird mit einer Strafe belegt, die unbefugten Vervielfältigungen oder
Nachbildungen werden zerstört u. s. w. Ein Autor kann aus den
mannigfaltigsten Gründen ein Interesse daran haben, daß sein Werk
nicht vervielfältigt und verbreitet werde, und eine Nichtachtung
seines Willens, die Verletzung seiner Herrschaft kann ihn möglicherweise ¬
in einem solchen Falle empfindlicher berühren, als eine schwere
Schädigung seines Vermögens
Der Schriftsteller (und analog jeder sonstige Urheber) wird
gegen Nachdruck nicht bloß geschützt, weil er die ausschließliche Befugniß ¬
haben soll, Vortheil durch die Veröffentlichung und Vervielfältigung ¬
zu ziehen, sondern weil er Herr seines Werkes ist.
Zum Schutz der sämmtlichen Interessen des Autors wird der
Nachdruck bestraft; er erscheint als Verletzung fremden Rechts,
gleichviel ob er einen vermögensrechtlichen Schaden herbeiführt
oder nicht.
der Vervielfältigung und Verbreitung seines Erzeugnisses zu hindern“. Aber
warum hat er diese Befugniß? Weil er und nicht Andere die Herrschaft über
das Objekt haben, — ganz ebenso wie der Eigenthümer nicht bloß die Befügniß ¬
hat, Andere von der Benutzung seines Grundstücks fern zu halten, sondern ¬
wie er die Herrschaft über das Grundstück hat und darum auch Andere
abweisen kann.
21) Er wollte sein Werk vielleicht gar nicht herausgeben, fürchtete durch
dasselbe sich zu kompromittiren, er beabsichtigte es einer neuen Bearbeitung zu
unterziehen; er hat vielleicht von einem herausgegebenen Werk alle Exemplare
aufgekauft, um es womöglich dem literarischen Verkehr zu entziehen.