Metadaten : Sammlung der Statuten aller Actien-Banken Deutschlands mit statistischen Nachweisen und Tabellen

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vernichten,  und  die  Vernichtung  ist  mittelst  eines  gerichtlich  oder  notariell  aufzunehmenden ¬
  Dokuments,  in  welchem  die  Noten  nach  Nummern  genau  bezeichnet  sein
müssen,  zu  beurkunden.
Die  Beträge  der  nicht  eingelösten  und  präkludirten  Noten  werden  nach
näherer  Bestimmung  des  Ausschusses  und  des  Verwaltungs-Raths  (§.  19)  zu  mildthätigen ¬
  Zwecken  verwendet.
Nach  beendigtem  Liquidations-Geschäft  ist  eine  General-Versammlung
§.  70.
von  dem  Verwaltungs-Rath  nach  den  im  gegenwärtigen  Statut  für  die  Convocation
gegebenen  Vorschriften  zum  Zweck  der  Vorlegung  der  Schlußrechnung  und  Ertheilung ¬
  der  Decharge  zu  berufen.  Die  von  den  in  dieser  Versammlung  anwesenden,
nicht  zur  Verwaltung  gehörenden  Actionairen  ertheilte  Decharge  befreit  sämmtliche
Verwaltungs-Vorstände  dieser  Bank,  den  Actionairen  gegenüber,  von  allem  und
jedem  ferneren  Nachweis,  so  wie  von  jedem  Anspruch  wegen  der  erfolgten  Liquidation. ¬

Eine  gleiche  rechtliche  Folge  tritt  ein,  falls  in  der  General-Versammlung  kein
bei  der  Verwaltung  unbetheiligter  Actionair  erschienen  ist  und  sich  dieser  Fall  in
wiedereiner =
  zweiten,  eigends  zu  diesem  Zweck  berufenen  General-Versammlung
holt  hat.
Schlußbestimmung.
§.  71.  So  weit  dieses  Statut  nicht  abweichende  Bestimmungen  enthält
finden  die  Vorschriften  des  Gesetzes  vom  9.  November  1843  über  Actien-Gesellschaften ¬
  auf  die  Bank  des  Berliner  Kassen-Vereins  Anwendung.
Gegeben  Potsdam,  den  15.  April  1850.
Friedrich  Wilhelm.
(L.  S.)
(gegengez.)  von  der  Heydt.  von  Rabe.  Simons.
Im  Jahre  1855  wurden  8846  Stück  Wechsel  im  Betrage  von  8,627,241
Thlr.  9  Sgr.  5  Pfg.  angekauft  und  840  Darlehen  im  Betrage  von  4,931,000  Thlr.
ertheilt.  Die  zum  Incasso  genommenen  Wechsel  und  Rechnungen  betrugen
259,545,190  Thlr.;  circa  75  Mill.  Thlr.  mehr,  als  im  Jahre  1854.  Durch
Scontirung  wurden  von  den  Incasso-Summen  über  105  Mill.  Thlr.  geordnet.  Die
im  Girogeschäft  gutgeschriebenen  und  wiedererhobenen  Beträge  beliefen  sich,  die
Scontirungen  ungerechnet,  auf  350,816,020  Thlr.  28  Sgr.  1  Pf.  Der  Gesammtumsatz ¬
  hat  in  Eingang  und  Ausgang  379,014,564  Thlr.  26  Sgr.  9  Pf.  betragen, ¬
  und  gegen  das  vorhergehende  Jahr  um  circa  70  Mill.,  im  Vergleich  zu  dem
Jahre  1853,  um  ca.  114  Mill.  Thaler  zugenommen.
Thlr.  Sgr.  Pf.
Der  Ertrag  war:
44,405  24
Aus  dem  Disconto=Wechsel=Geschäft
5,739  27
„  „  Geschäft  mit  ausländischen  Wechseln.
43,198  4
Lombard=Geschäften
/  //
370  3
„  „  discontirten  hier  zahlbaren  Effecten
1,663
Effecten=Geschäft
Die  Dividende  pro  1855  stellte  sich  auf  6  %  oder  60  Thaler  für  jede  Actie.
            
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