Volltext : Stein, Albert Heinrich: Handbuch des württemb. Erbrechtes

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II.  1.  Von  Inventarien.
Hienach  haben  zu  fordern:
1)  Die  Witwe
200  M.
2)  die  Tochter  C.
.  250  M.
davon  Conferendum.
200  M.
150  M.
3)  der  Sohn  D.
250  M.
600  M.
Es  stirbt  nun  auch  die  Witwe  B.  Diese  hat  den  Sohn  D.
im  Witwenstande  mit  100  M.  ausgesteuert.
Ihr  Nachlaß  beträgt
800  M.
Davon  gehen:
Vatergut  der  C..
150  M.
Vatergut  des  D.
250  M.
Davon  dessen  Empfang  von  der
Mutter  mit
100  M.
150  M.
300  M.
Rest  500  M.
Hiezu  conferirt  C.  die  andere  Hälfte  seines  Heirathgutes ¬
  mit
100  M.
so  daß  im  Ganzen  zu  vertheilen  sind
600  M.
thut  für  Jedes  300  M.
Es  fordert  nun:
C.  Vatergut
150  M.
Muttergut
300  M.
ab  Conferendum
100  M.
200  M.
350  M.
D.  Vatergut
150  M.
Muttergut
300  M.
*
450  M.
480  M.
III.  Fall.
A.  stirbt,  hinterläßt  eine  Gattin  B.,  zwei  Söhne  C.  und  D.,
zwei  Enkel  einer  vorverstorbenen  Tochter  E.,  a.  und  b.,  zwei  Enkel
eines  vorverstorbenen  Sohnes  F.,  c.  und  d.
An  Heirathgütern  erhielten  C.  und  D.  je  2000  M.,  E.  2500  M.,
F.  1500  M.,  der  Enkel  d.  zu  Lebzeiten  seines  Vaters  F.  400  M.,
der  Enkel  e.  nach  dessen  Tode  200  M.,  der  Enkel  a.  nach  dem
Tode  seiner  Mutter  2200  M.
Der  Nachlaß  besteht  in
10000  M.
hievon  erbt  die  Witwe  ½  mit.
2000  M.
die -
  vier  Kinder  zusammen
8000  M.
            
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