Inhaltsverzeichnis : Knapp, Georg Friedrich: ¬Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit

Bäuerliche  Leibeigenschaft  im  Osten.
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mietet  seine  Leute;  er  übergiebt  sie  im  Falle  der  Widerspenstigkeit ¬
  ohne  Gericht  dem  Staat  zur  Verbringung  nach  Sibirien.
Im  Vergleich  zu  Rußland  sind  unsere  deutschen  Adelsrepubliken ¬
  an  der  Ostseeküste  doch  sehr  farblos;  der  deutsche
Junker  lebt  nicht,  wie  der  russische  Adlige,  von  seinen  Leuten,
sondern  er  lebt  von  seinem  landwirtschaftlichen  Betrieb  und  hat
seine  Leute  nur  soweit  geknechtet,  als  es  für  den  landwirtschaftlichen ¬
  Betrieb  nötig  ist;  Hofleute  und  Obrokleute  kommen  bei
uns  nicht  vor.  Wenn  unsere  Junker  hie  und  da  einen  Unterthan ¬
  ohne  Land  verkaufen,  so  ist  es  eine  Ausnahme:  wir  haben
da  nicht  die  russische  Leibeigenschaft,  sondern  es  wird  nur  nach
jener  Richtung  ein  Probepfeil  abgesendet.
Wie  aber  stand  es  in  der  preußischen  Monarchie?  Nur  die
östlichen  Provinzen,  die  in  der  Nachbarschaft  jener  Adelsrepubliken
liegen,  wollen  wir  in  Betracht  ziehen.  Wie  stand  es  da  mit  der
Leibeigenschaft?  Jedermann  hat  schon  gehört  oder  gelesen,  daß
die  preußischen  Könige  des  18.  Jahrhunderts  die  Leibeigenschaft
abgeschafft  haben.  Friedrich  I.  hat  es  wenigstens  gewollt,  er
hat  sich  ernstlich  mit  der  Frage  beschäftigt.  Friedrich  Wilhelm  I.
hat  mehr  gethan,  er  hat  wirklich  die  Hand  angelegt  und  hat
für  seine  Domanialbauern  ernstliche  Versuche  eingeleitet,  von
denen  man  hört,  daß  sie  stellenweise  geglückt  sind.  Dann  erscheint ¬
  Friedrich  der  Große,  und  von  ihm  ist  zu  lesen,  daß  er
die  bäuerliche  Leibeigenschaft  wirklich  beseitigt  habe.  Von  Friedrich ¬
  Wilhelm  II.  stammt  das  preußische  Landrecht  her  (1794)
und  das  Landrecht  schafft  ebenfalls  die  bäuerliche  Leibeigenschaft
ab.  Sein  Nachfolger  Friedrich  Wilhelm  III.  hat  dann  nichts
mehr  von  der  verhaßten  Einrichtung  vorgefunden,  sodaß  man
also  sagen  kann:  die  vier  ersten  Könige  haben  hier  reinen  Tisch
gemacht:  die  monarchische  Gewalt  hat  das  Unkraut,  das  in  den
Adelsrepubliken  weiter  wucherte,  diese  Giftpflanze,  frühzeitig
unterdrückt  und  völlig  ausgerottet,  ehe  das  19.  Jahrhundert
anbrach,  ja  in  der  Hauptsache  schon  vor  der  französischen  Repolution. ¬

            
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