Contents : Stadthagen, Arthur: ¬Das Arbeiterrecht

Vorwort  zur  dritten  Auflage.
Im  Jahre  1895  erschien  die  erste  Auflage  des  „Arbeiterrechts".  Die
große  Auflage  war  bald  nach  ihrem  Erscheinen  vergriffen.  Auch  die  zweite
Auflage  ist  seit  Jahr  und  Tag  völlig  vergriffen.  33000  Exemplare  wurden
in  kaum  Jahresfrist,  vornehmlich  in  Arbeitnehmer-  und  Arbeitgeberkreisen,  abgesetzt. ¬
  Von  verschiedenen  Seiten  wurde  mir  seit  längerer  Zeit  nahegelegt,
eine  neue  Auflage  erscheinen  zu  lassen.  Indes  würde  eine  neue  Auflage  gegenüber ¬
  den  großen  Umwälzungen,  die  durch  das  Bürgerliche  Gesetzbuch,  die
Zivilprozeßnovelle,  die  Gewerbeordnungsnovelle,  das  Gesetz  über  den  unlauteren
Wettbewerb,  das  neue  Invalidenversicherungsgesetz  usw.  hervorgerufen
sind,  doch  ihren  praktischen  Wert  wenigstens  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  1900
ab  eingebüßt  haben.  Es  erschien  mir  untunlich,  ein  auch  von  ärmeren  Kreisen
vielfach  gekauftes  Werk  erscheinen  zu  lassen,  das  in  wenigen  Jahren  unbrauchbar ¬
  werden  mußte.  Die  älteren  Auflagen  sind  durch  die  erwähnten  Gesetze
wertlos  geworden.
Aus  diesen  Gründen  habe  ich  mit  einer  Neubearbeitung  des  „Arbeiterrechts" ¬
  bis  zum  Inkrafttreten  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  gezögert.
Das  vorliegende  Arbeiterrecht  schließt  sich  in  der  Anordnung  den  älteren
Auflagen  an.  Sein  Inhalt  mußte  natürlich  erheblich  geändert  werden  und
ist  auch,  wie  schon  die  Seitenzahl  zeigt,  erheblich  vermehrt  worden.
Das  „Arbeiterrecht"  will  dem  gewerblichen  Arbeiter  die  Möglichkeit  erleichtern, ¬
  die  wenigen  Rechte,  die  ihm  aus  dem  Arbeitsvertrag  und  aus  der
sogenannten  sozialpolitischen  Gesetzgebung  erwachsen,  kennen  zu  lernen  und
möglichst  selbständig  wahrzunehmen,  sowie  da,  wo  er  als  Gewerbegerichtsbeisitzer ¬
  oder  in  anderen  behördlichen  Stellungen  fungiert,  seiner  Aufgabe
nachzukommen.
Das  Werk  behandelt  in  seinem  ersten  Teile  die  Rechte  und  Pflichten,
welche  aus  dem  gewerblichen  Arbeitsvertrag  und  aus  der  Unfall-,  Krankenund ¬
  Invalidenversicherung  folgen.  Die  Anordnung  in  der  Darstellung  ist  von
praktischen  Rücksichten  geleitet.  Eine  besondere  Berücksichtigung  mußten  die
durch  das  Bürgerliche  Gesetzbuch  bewirkten  Änderungen  erfahren.  Bei  streitigen
Fragen  habe  ich  durch  eingehende  Erörterung  der  Gründe  für  und  gegen  und
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer