Vorwort zur dritten Auflage.
Im Jahre 1895 erschien die erste Auflage des „Arbeiterrechts". Die
große Auflage war bald nach ihrem Erscheinen vergriffen. Auch die zweite
Auflage ist seit Jahr und Tag völlig vergriffen. 33000 Exemplare wurden
in kaum Jahresfrist, vornehmlich in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen, abgesetzt. ¬
Von verschiedenen Seiten wurde mir seit längerer Zeit nahegelegt,
eine neue Auflage erscheinen zu lassen. Indes würde eine neue Auflage gegenüber ¬
den großen Umwälzungen, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch, die
Zivilprozeßnovelle, die Gewerbeordnungsnovelle, das Gesetz über den unlauteren
Wettbewerb, das neue Invalidenversicherungsgesetz usw. hervorgerufen
sind, doch ihren praktischen Wert wenigstens für die Zeit vom 1. Januar 1900
ab eingebüßt haben. Es erschien mir untunlich, ein auch von ärmeren Kreisen
vielfach gekauftes Werk erscheinen zu lassen, das in wenigen Jahren unbrauchbar ¬
werden mußte. Die älteren Auflagen sind durch die erwähnten Gesetze
wertlos geworden.
Aus diesen Gründen habe ich mit einer Neubearbeitung des „Arbeiterrechts" ¬
bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs gezögert.
Das vorliegende Arbeiterrecht schließt sich in der Anordnung den älteren
Auflagen an. Sein Inhalt mußte natürlich erheblich geändert werden und
ist auch, wie schon die Seitenzahl zeigt, erheblich vermehrt worden.
Das „Arbeiterrecht" will dem gewerblichen Arbeiter die Möglichkeit erleichtern, ¬
die wenigen Rechte, die ihm aus dem Arbeitsvertrag und aus der
sogenannten sozialpolitischen Gesetzgebung erwachsen, kennen zu lernen und
möglichst selbständig wahrzunehmen, sowie da, wo er als Gewerbegerichtsbeisitzer ¬
oder in anderen behördlichen Stellungen fungiert, seiner Aufgabe
nachzukommen.
Das Werk behandelt in seinem ersten Teile die Rechte und Pflichten,
welche aus dem gewerblichen Arbeitsvertrag und aus der Unfall-, Krankenund ¬
Invalidenversicherung folgen. Die Anordnung in der Darstellung ist von
praktischen Rücksichten geleitet. Eine besondere Berücksichtigung mußten die
durch das Bürgerliche Gesetzbuch bewirkten Änderungen erfahren. Bei streitigen
Fragen habe ich durch eingehende Erörterung der Gründe für und gegen und