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Neubildung eines solchen, von dem Grundsatze ausgehend, sich innerhalb
der Grenzen der Reichsverfassung zu halten und sich vor dem Zuvielund ¬
Alles=Regieren von Reichswegen zu hüten, dürfte der Sache entsprechen, ¬
wenn es nicht überhaupt für angemessener erkannt werden sollte,
es einfach bei den Bestimmungen der Reichsverfassung und des Gesetzes
übe
Schaffung eines Reichs=Eisenbahn=Amtes zu ihrer Wahrnehmung
zu belassen, und nicht in Form eines Reichs-Eisenbahn=Gesetzes wieder
eine eigene Reichs=Verfassung für das Eisenbahnwesen zu schaffen, was
in den verschiedensten Beziehungen höchst bedenklich sein dürfte. Sollte
es denn nicht unendlich zweckmäßiger sein, die Vertrags- und Verfassungsbestimmungen ¬
auf diesem wichtigen Gebiete der Anwendung im
Leben und der natürlichen schonenden Anpassung an seine Bedürfnisse
und an die Erfahrung zu überlassen, als dieselben zum Voraus und
vor jeder gewonnenen Erfahrung durch weitere unzählige Paragraphen
in einem besonderen Gesetze zu einem doctrinären Codex zu erweitern,
der auf allen Enden und Ecken mit den Rechten, den Interessen und
Existenzbedingungen der deutschen Staaten in den gefährlichsten Conflict
zu gerathen Gefahr lauft? Möchten die maßgebenden Gewalten und die
Staatsmänner Deutschlands dieser folgenschweren Frage ihre ernsteste
Erwägung zu Theil werden lassen!
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