Inhaltsverzeichnis : Schneider, Franz Xaver: Lehrbuch des Bergrechtes

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übersetzte.  Die  gleichlautenden  Artikel,  daß  eine  Gesellschaft  nur  mit
drei  Gruben  auf  einem  und  demselben  Gebirge  belehnt  werden  könne,
—.—
daß  den  Arbeitern  der  Lohn  nicht  länger  als  vierzehn  Tage  aufgeschlagen ¬
  werden  dürfe,  daß,  wenn  Arbeitsleute  eine  mineralische  Lagerstätte ¬
  finden,  sie  nur  dann  ungetheilt  ihnen  gehöre,  wenn  sie  sie  an
einem  Festtage  finden,  widrigens  sie  zu  gleichem  Theile  in  das  Miteigenthum ¬
  ihres  Arbeitsherrn  übergehe,  daß  mit  dem  Feuer  von  Georgi
bis  Michaeli  nur  bei  Tage,  von  Michaeli  bis  Georgi  aber  nur  bei
Nacht  gearbeitet  werden  dürfe,  das  Feuermachen  den  Nachbarn  vorher
angesagt  werden  müsse,  widrigens  denselben  der  Schade,  den  sie  erlitten
zu  haben  durch  zwei  Männer  beweisen  können,  ersetzt  werden  müsse
diese,  und  mehrere  andere  Artikel  der  Ratenberger  B.  O.,  welche  die
Capitoli  wörtlich  wiedergeben,  erheben  obige  Behauptung  über  allen
Zweifel.  Sie  wurden  am  13.  Mai  1488  in  Venedig  kund  gemacht,
später  (den  14.  März  1760)  mit  10  Artikeln,  ohne  die  alten  in  ihrer
Rechtskraft  zu  schmälern,  von  den  über  die  Bergwerke  gesetzten  Deputirten ¬
  vermehrt,  und  endlich  im  Jahre  1799  vom  Cameral-Magistrate
mit  32  Artikeln  erläutert  und  den  veränderten  Zeitverhältnissen  angepaßt. ¬

§.  XXII.
Fast  zu  gleicher  Zeit,  jedoch  aus  einer  ganz  eigenthümlichen
Quelle  entstanden  besondere  Berggesetze  in  Tirol.  Erzherzog  Sigmund,
und  nach  ihm  noch  mehr  K.  Maximilian  I.  pflegten  Versammlun- ¬
 -
  der  Bergleute  zu  halten,  (Synoden  genannt)  und  aus  ihren
—
—.—
Rathschlägen  Ordnungen  zusammen  zu  stellen,  welche  in  der  tirolischen
Berggerichtssprache,  Erfindungen  genannt  wurden.  Ihr  Inhalt  wurde
materienweise  gereiht  und  in  Artikel  eingetheilt,  deren  jeder  mit  einer
besondern  Aufschrift  versehen  ist.  Auf  diese  Art  entstand  die  Bergwerkserfindung ¬
  und  Ordnung  —  der  Bergentscheid  —  Kaiser
——-.
-  —
Maximilian's  für  Schwatz  und  die  umliegenden  Bergwerke
im  Lande  der  fürstlichen  Grafschaft  Tirol,  gegeben  zu  Innsbruck ¬
  am  Pfingsttage  vor  Maria  Heimsuchung  1490.  Dieses  Gesetz,
welches  unter  seinen  verschiedenen  Aufschriften  ein  ziemlich  vollständiges
und  getreues  Bild  der  damaligen  Verfassung  und  des  Betriebes  der
Bergwerke  gibt,  war  in  Tirol  bis  auf  die  neueste  Zeit  in  Rechtskraft.
Auch  nach  dem  Jahre  1490  wurden  sowohl  noch  unter  K.  Maximilian
            
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