Inhaltsverzeichnis : Öconomisch-juristische Grundsätze von der Verwaltung des Domainenwesens in den preußischen Staaten (1)

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fundene  Würkung  dieser  Operation  vermag  man  bis
itzt  noch  nicht  genügend  zu  erklären.  Der  Gyps  ist
ein  mit  Schwefelsäure  innig  verbundener  Kalk;  es
läßt  sich  daher  vielleicht  annehmen,  daß  er  würkt
oder  nicht;  je  nachdem  der  Boden  schon  Kalktheile
hat  oder  nicht.  Geneigter  muß  man  seyn,  in  Rücksicht
der  Unauflöslichkeit  des  ungebrannten  Gypses,  ihn
mit  Thaer  nur  für  ein  Reizmittel  auf  Stamm  und
Blätter  gewisser  grünender  Pflanzen  zu  halten,  und
daß  uns  nur  die  nähere  Kenntniß  von  den  Vortheilen =
  bei  seiner  Behandlung  noch  abgehet,  zu  glauben.
Das  Abschälen  des  Rasens  auf  etwan  1—2
Zoll  (Abplaggen),  und  dessen  Verbrennen  ist  bei
neuen  Rodeländereien  als  Düngungsart  wohl  zu  empfehlen; ¬
  in  eingerichteten  Oeconomien  aber  ist,  wegen
der  Verflüchtigung  mancher  nutzbaren  Theile  beim
Brennen,  das,  wenn  gleich  langsamere,  Verfaulen  der
abgeschälten  Narbe  immer  bei  weitem  vorzuziehen;
welches  theils  durch  Zusammenstürzen  des  Rasens  auf
große  Haufen,  welche  ein  paar  Winter  hindurch  sich
brennen  müssen,  oder  durch  Vermischung  mit  dem
Düngerhaufen  nach  Art  des  Englischen  Composts  geschehen ¬
  kann.
§.  74
Die  Bearbeitung  des  Bodens  zum  Ackerbau  geschiehet =
  durch  Pflug,  Haken,  Egge  und  Walze,  nicht
leicht  mit  dem  Grabscheit.
            
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