Metadata : Juristische Bibliothek von neuen juristischen Büchern und Abhandlungen (Bd. 4 = St. 1-4 (1780))

234  Juristische  Bibliothek.
iure  civili.  Traj.  ad  Rh.  1756.  (p.  155.  176).
So  wohl  die  Mollerische  Dissertation,  als
diese  Wachendorffische,  ist  von  keiner  Bedeutung. -
  Der  Verfasser  der  letztern  kommt  auch
auf  den  berüchtigten  l.  22.  C.  de  negot.  gest.
und  erklärt  endlich,  nachdem  er  die  Unzulänglichkeit -
  aller  vorhergehenden  Auslegungen  mit
vieler  Suffisance  gezeigt  hat,  das  darin  vorkommende -
  pactum  für  nichts  mehr  und  nichts
weniger,  als  ein  pactum  tertii  —  etwa  eines
Gläubigers,  welchem  an  der  Aufrechterhaltung -
  des  Vermögens=Zustandes  von  seinem -
  abwesenden  Schuldner  gelegen  sey.
Wie  war  es  doch  möglich,  daß  der  V.  ein
solches  interesse  für  hinreichend  halten  konnte, -
  um  dem  Abwesenden  ein  Recht  zu  stipuliren? -
  Soll  es  sich  aber  der  Gläubiger  für
seine  eigene  Person  stipulirt  haben,  wo  bleibt
alsdann  die  Verbindung  mit  der  negotiorum
gestio?  Also  wieder  ein  Exempel,  daß  ein
eleganter  Jurist  in  den  gemeinsten  Grundsätzen -
  des  römischen  Rechtes  unwissender  war,
als  es  kein  Schüler  von  Stryck  oder  Lauterbach -
  hätte  seyn  können.
V.  Petri  Bondam  Animaduersiones  criticae -
  ad  loca  quaedam  iuris  civilis  depravata.
Franeq.  1746.  (p.  177-  230).  Die  Verfasser
der  vorhergehenden  Diss.  interpretirten  mehr,
als  sie  emendirten,  aber  hier  tritt  ein  wahrer
Cri=Vorege -

Staatsbibl
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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