fullscreen : Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten (Nachtrags-Bd. zur 3./4. Aufl.)

Max-Planck-institut  für
europäische

378  |  II.  Theil.  Neunter  Abschnitt.
sehung  der  Absteuer  und  des  Verzichts  adelicher
Töchter  im  Stifte  Osnabrück,  Namens  der
Hochadel.  Ritterschaft  daselbst  öͤffentlich  bekannt
gemacht  von  J.  (ustus)  M.  (öser.)  Osnabrück,
1778.  80  Seit.  in  Fol.
—  Ueber  den  Unter¬J. -
  St.  Pütter
schied  der  öffentlichen  und  Privat=Schulen  rc.
(S.  oben  Nr.  246.)
Chur.Pfalz.
*  Casp.  Fried.  Günther  —  Von  den  verschiedenen -
  Schicksalen  rc.  (S.  oben  II.  Th.  VI.
Abschn.  VII.  B,  b.)
509)  Vorstellung  an  seine  Churfürstliche
Durchl.  zu  Pfalz  von  der  Churpfälzischen  Landesregierung -
  im  Namen  der  Stadt  Mannheim,
als  Höchstdieselben  Dero  Residenz  nach  Muͤnchen -
  verlegen  zu  wollen  bekannt  gemacht.  Muͤnchen, -
  bey  Fritz,  1778.  11  Bog.  in  4.
Chur-Sachsen.
Vermischte  Schriften.
510)  Materialien  zum  Gebrauch  seiner  Landes=Leute -
  in  der  Oberlausitz.  Fünftes  Stuͤck.
Leipzig  und  Lauban,  verlegts  Wirthgen.  1778.
6  Bog.  in  8.  (3  Gr.)
Anm.  In  diesem  Stücke  liefert  Hr.  Landsyndicus -
  Meißner  die  vierte  Fortsetzung  (S.  Eyrings -
  Jurist.  Litt.  1776.  Nr.  189.)  der  so
mühsam
Digtalsient
            
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