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recht, was im Bewusstsein eines jeden Menschen mehr oder weniger ¬
klar vorhanden ist, in deutlich ausgeprägte Aussprüche,
Formen; die Gerichte erklären in jedem einzelnen Falle, was
dem ausgesprochnen Gesetze gemäß und sonach in diesem besondern ¬
Falle Recht ist. Es ist eine Vernunftforderung, daß im
Staatsleben, dem Staatsgesetze und dem Richterspruche gemaß
gelebet werde, daß also das formelle Recht als materielles Recht
gelten muß. Diese Vernunftforderung beruht auf der Voraussetzung, ¬
daß die Staatsgewalt die höchste und vollkommenste
Autorität unter Menschen ist, welcher die zuverlässigste Einsicht
dessen, was Recht im Allgemeinen ist, beiwohnt und daß das
Richteramt die unpartheiischste und geschickteste Behörde ist, von
der ein richtiges Verständniß und eine richtige Anwendung des
Gesetzes am ehesten zu erwarten. Sodann auf der fernern Voraussetzung, ¬
daß ohne eine solche höchste Gewalt, welche neben
der Einsicht auch die Macht hat, dem Rechte nöthigen Falls auch
durch wirksamen und unüberwindlichen Zwang Geltung zu verschaffen, ¬
ein rechtliches und darum auch ein sittliches und überhaupt ¬
ein menschliches Nebeneinanderleben von Menschen nicht
möglich ist. Indessen auch Gesetzgeber und Richter sind den
Irrthümern und sonstigen Gebrechlichkeiten der menschlichen Natur ¬
unterworfen, und es ist erfahrungsmäßig nicht möglich,
immer und überall oder auch nur durchgängig Menschen an die
Spitze der Staatsgewalt und auf den Richterstuhl zu bringen,
die durch ihre bloße Persönlichkeit genügende Sicherheit für eine
reine und unverkümmerte Gerechtigkeitspflege gewährten. Da,
wo die menschliche Natur lediglich sich selbst überlassen, ohne
andre Stützen steht, da brechen die Leidenschaften bald mehr,
bald weniger hervor, und die Weltgeschichte weist es vielfach
nach, wie diejenigen, welche zu Uebersetzern des Vernunftrechts
berufen waren, nicht selten Recht und Gerechtigkeit der Keule
der Gewalt preisgaben, und wie der Richterstuhl, anstatt das
unpartheiische Orakel des Gesetzes zu sein, der Sitz der gemeinsten ¬
und verderblichsten Leidenschaften geworden ist. Es bedarf ¬
daher die menschliche Gebrechlichkeit auch auf den Höhen
der Throne und auf dem Richterstuhl helfender Stützen und