Inhaltsverzeichnis : Verfahren der Gerichte der preuß. Rheinprovinzen in bürgerlichen Rechtssachen (21)

110
recht,  was  im  Bewusstsein  eines  jeden  Menschen  mehr  oder  weniger ¬
  klar  vorhanden  ist,  in  deutlich  ausgeprägte  Aussprüche,
Formen;  die  Gerichte  erklären  in  jedem  einzelnen  Falle,  was
dem  ausgesprochnen  Gesetze  gemäß  und  sonach  in  diesem  besondern ¬
  Falle  Recht  ist.  Es  ist  eine  Vernunftforderung,  daß  im
Staatsleben,  dem  Staatsgesetze  und  dem  Richterspruche  gemaß
gelebet  werde,  daß  also  das  formelle  Recht  als  materielles  Recht
gelten  muß.  Diese  Vernunftforderung  beruht  auf  der  Voraussetzung, ¬
  daß  die  Staatsgewalt  die  höchste  und  vollkommenste
Autorität  unter  Menschen  ist,  welcher  die  zuverlässigste  Einsicht
dessen,  was  Recht  im  Allgemeinen  ist,  beiwohnt  und  daß  das
Richteramt  die  unpartheiischste  und  geschickteste  Behörde  ist,  von
der  ein  richtiges  Verständniß  und  eine  richtige  Anwendung  des
Gesetzes  am  ehesten  zu  erwarten.  Sodann  auf  der  fernern  Voraussetzung, ¬
  daß  ohne  eine  solche  höchste  Gewalt,  welche  neben
der  Einsicht  auch  die  Macht  hat,  dem  Rechte  nöthigen  Falls  auch
durch  wirksamen  und  unüberwindlichen  Zwang  Geltung  zu  verschaffen, ¬
  ein  rechtliches  und  darum  auch  ein  sittliches  und  überhaupt ¬
  ein  menschliches  Nebeneinanderleben  von  Menschen  nicht
möglich  ist.  Indessen  auch  Gesetzgeber  und  Richter  sind  den
Irrthümern  und  sonstigen  Gebrechlichkeiten  der  menschlichen  Natur ¬
  unterworfen,  und  es  ist  erfahrungsmäßig  nicht  möglich,
immer  und  überall  oder  auch  nur  durchgängig  Menschen  an  die
Spitze  der  Staatsgewalt  und  auf  den  Richterstuhl  zu  bringen,
die  durch  ihre  bloße  Persönlichkeit  genügende  Sicherheit  für  eine
reine  und  unverkümmerte  Gerechtigkeitspflege  gewährten.  Da,
wo  die  menschliche  Natur  lediglich  sich  selbst  überlassen,  ohne
andre  Stützen  steht,  da  brechen  die  Leidenschaften  bald  mehr,
bald  weniger  hervor,  und  die  Weltgeschichte  weist  es  vielfach
nach,  wie  diejenigen,  welche  zu  Uebersetzern  des  Vernunftrechts
berufen  waren,  nicht  selten  Recht  und  Gerechtigkeit  der  Keule
der  Gewalt  preisgaben,  und  wie  der  Richterstuhl,  anstatt  das
unpartheiische  Orakel  des  Gesetzes  zu  sein,  der  Sitz  der  gemeinsten ¬
  und  verderblichsten  Leidenschaften  geworden  ist.  Es  bedarf ¬
  daher  die  menschliche  Gebrechlichkeit  auch  auf  den  Höhen
der  Throne  und  auf  dem  Richterstuhl  helfender  Stützen  und
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer