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sich dem Körper noch nicht angepasst. Erst bei
Tr
längerem Tragen fällt die neue Kleidung in die
richtigen Falten und sitzt dann gut und doch ungezwungen ¬
auf dem Körper. So kommt es denn,
dafs man auffallenderweise gerade unter den jüngeren -
Juristen weit häufiger die sklavische Abhängig
keit von Wort und Form antrifft, als unter den
alten Praktikern. Denn bei den letzteren ist
schliefslich die Form dermassen in Fleisch und Blut
übergegangen, dass sie dieselbe fast unbewufst
beobachten; sie sind allmählich gewohnt, die Erscheinungen ¬
des praktischen Lebens in ihrem Beruf
dermalsen unter den Gesichtswinkeln des geltenden
Rechts zu sehen, dafs sie sich von dem Mechanischen ¬
gewissermassen dadurch emanzipieren. Man
könnte dem Richter in diesem Sinne mit einer
leichten Veränderung die Worte aus Schillers „Das
Ideal und das Leben“ zurufen:
„Das Gesetz nimm auf in deinen Willen,
Und es steigt von seinem Herrscherthron!“
In der That liegt in dieser Forderung
das Ideal der Rechtspflege; dieser Satz ist
sozusagen die „ideale Forderung“, die man
dem Richter präsentieren mufs. Er soll nicht
unter der Herrschaft des Rechts stehen, wie unter
dem Einfluss eines aufserhalb seiner liegenden
Dritten, er soll selbst in sein Inneres dieses Dritte