Inhaltsverzeichnis : Handbuch des würtembergischen Privatrechts (2)

Jnhalt  des  zweyten  Theils.
XIV
Erstes  Kapitel.
Vom  Anfall  der  Erbschaft.
Tit.  1.
Intestat=Erbfolge.
Gründe  derselben.  §.  604.
Allgemeine  Grundsätze  über  die  gesetzliche  Erbfolge  der  Verwandten. ¬

Eintheilung  derselben  in  Klassen.  §.  605.
Vertheilungs=Art  der  Erbschaft.  §.  606.
Wirkung  der  mehrfachen  Verwandtschaft.  §.  607.  f.
Repräsentationsrecht.  §.  610.
Erste  Klasse.
Wer  in  derselben  erbe?  §.  611.
Erbfähigkeit  der  ehelichen  Descendenten.  §.  612.
Erbfähigkeit  der  unehelichen  Descendenten
a)  welche  legitimirt  worden  sind.  §.  613.
b)  welche  nicht  legitimirt  worden  sind.  §.  614.
Erbfähigkeit  der  Adoptiv=Kinder.  §.  615.
Wie  in  der  ersten  Klasse  geerbt  werde?  §.  616.
Ob  in  dieser  Klasse  Repräsentationsrecht  statt  finde?
§.  617.
Zweyte  Klasse.  §.  618.
Erbfaͤhigkeit  der  Ascendenten.
Regel.  §.  619.
Ausnahme.  §.  620.
Erbfolge=Ordnung  der  Ascendenten.  §.  621.
Vertheilungs=Art  der  Erbschaft.
I)  Wenn  nur  Ascendenten  vorhanden  sind.  §.  622.
II)  Wenn  Ascendenten  und  Kollateralen  konkurriren.
§.  623.
III)  Wenn  keine  Ascendenten,  sondern  bloß  Kollateralen
vorhanden  sind.  §.  624.
Dritte  Klasse.  §.  625.
Auf  den  Ursprung  des  Vermögens  wird  nicht  gesehen.
§.  626.
            
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