Jnhalt des zweyten Theils.
XIV
Erstes Kapitel.
Vom Anfall der Erbschaft.
Tit. 1.
Intestat=Erbfolge.
Gründe derselben. §. 604.
Allgemeine Grundsätze über die gesetzliche Erbfolge der Verwandten. ¬
Eintheilung derselben in Klassen. §. 605.
Vertheilungs=Art der Erbschaft. §. 606.
Wirkung der mehrfachen Verwandtschaft. §. 607. f.
Repräsentationsrecht. §. 610.
Erste Klasse.
Wer in derselben erbe? §. 611.
Erbfähigkeit der ehelichen Descendenten. §. 612.
Erbfähigkeit der unehelichen Descendenten
a) welche legitimirt worden sind. §. 613.
b) welche nicht legitimirt worden sind. §. 614.
Erbfähigkeit der Adoptiv=Kinder. §. 615.
Wie in der ersten Klasse geerbt werde? §. 616.
Ob in dieser Klasse Repräsentationsrecht statt finde?
§. 617.
Zweyte Klasse. §. 618.
Erbfaͤhigkeit der Ascendenten.
Regel. §. 619.
Ausnahme. §. 620.
Erbfolge=Ordnung der Ascendenten. §. 621.
Vertheilungs=Art der Erbschaft.
I) Wenn nur Ascendenten vorhanden sind. §. 622.
II) Wenn Ascendenten und Kollateralen konkurriren.
§. 623.
III) Wenn keine Ascendenten, sondern bloß Kollateralen
vorhanden sind. §. 624.
Dritte Klasse. §. 625.
Auf den Ursprung des Vermögens wird nicht gesehen.
§. 626.