Thätigkeit der 1346 vom Kön. Johann angeordneten Commission? 75
mittelbarem Besitze gehabt hat. Der würdige Herzog von
Glogau, Przimislaus, welcher sich durchaus nicht zur Lehnsauftragung ¬
an Böhmen verstehen wollte, starb 1331 ohne Erben, ¬
nach dem Bericht der Chronisten, an Gift, welches ihm
Beerbt
auf Anstiften des Königs beigebracht worden war.
wurde er von seinen Brüdern, welche schon Böhmische Vasallen ¬
waren, und so gerieth auch Glogau unter des Königs
Oberlehnsherrschaft. Heinrich von Sagan und Johann von
Steinau theilten unter sich die Stadt und das Gebiet von
Glogau. Bald nach dieser Theilung verkaufte der immer geldbedürftige =
Johann von Steinau, welcher seine Länder bald
verpfändete, bald ganz veräußerte, seinen Antheil an der Stadt
und dem Fürstenthum Glogau dem Könige von Böhmen für
2000 Mark, jede zu 48 Prager Groschen gerechnet. So kam
die eine Hälfte von Glogau in den unmittelbaren Besitz des
Königs.
Aber die Geschichte dieser königlichen Hälfte von
Glogau ist nun äußerst dunkel. Nach einigen Nachrichten hat
bereits König Johann 1331 dieselbe dem Herzog Kasimir II.
von Teschen zu Lehn gegeben; dagegen scheinen aber verschiedene =
anderweitige Verschenkungen dieser Stadt und ihres Gebiets =
zu streiten. Gewisser ist es, daß 1383 der Kaiser Wenzeslaus =
diese königliche Hälfte von Glogau dem Przimislaus I.
von Teschen, der an seinem Hofe verschiedene Aemter bekleidete, =
überließ, und daß dieselbe fortan von Teschnischen Her***) =
zogen besessen wurde.
*) Ebend. S. 59. 68.
**) Ebend. S. 69.
***) Ebend. S. 119. 120. 90. 91.