Inhaltsverzeichnis : Handbuch des im Königreich Württemberg geltenden Personen-, Familien- und Vormundschaftsrechts ([Hauptbd.])

VIII
Inhaltsverzeichniß.
1)  bei  Annullirung  der  Ehe;
2)  bei  der  (zeitlichen  oder  immerwährenden)  Trennung  oder
§.  70.
Scheidung.
a)  Im  Allgemeinen:
b)  bei  der  zeitlichen  Trennung,
§.  71.
c)  bei  der  (katholischen)  immerwährenden  Trennun
§.  72.
zu  Tisch  und  Bett  und  bei  (der  protestantischen  und
bürgerlichen)  Scheidung,
d)  insbesondere  von  der  Privationsstrafe.
§.  73.
§.  74.  VIII.  Von  der  zweiten  Ehe.
Dritter  Abschnitt.
Das  Eltern=  und  Kindes=Verhältniß.
I.  Einleitung.
§.  75.
II.  Das  Eltern-  und  Kindesrecht  überhaupt.
§.  76.
1)  Die  eheliche  Geburt,
2)  Die  Legitimation,
§.  77.
§.  78.
3)  Gegenseitige  Rechte  der  Eltern  und  Kinder.
§.  79.  III.  Die  aus  dem  elterlichen  Verhältnisse  entspringenden  Klagen.
§.  80.  IV.  Rechtsverhältnisse  der  Kinder  bei  Ehestreitigkeiten  und
bei  getrennter  Ehe.
§.  81.  V.  Verwirkung  des  Elternrechts.
Vierter  Abschnitt.
Die  väterliche  Gewalt.
I.  Natur  und  Entstehungsgründe  der  väterlichen  Gewalt.
§.  82.
§.  83.
II.  Wirkungen  derselben:
1)  auf  das  persönliche  Verhältniß  zwischen  Hausvater
und  Hauskind;  Vermögensfähigkeit  des  letzteren,
§.  84.
2)  auf  das  Vermögen  der  Kinder  (Peculien,  Eigengüter
§.  85.
3)  Verpflichtungsfähigkeit  der  Hauskinder  gegen  Dritte.
§.  86.
4)  Verpflichtungen  des  Hausvaters  durch  Handlungen  des
Hauskinds  und  umgekehrt.
§.  87.  III.  Beendigung  der  väterlichen  Gewalt.
Fünfter  Abschnitt.
Die  uneheliche  Geschlechtsgemeinschaft.
§.  88.
1.  Privatrechtliche  Folgen  zwischen  den  Conkumbenten  selbst.
§.  89.
II.  Rechtsverhältniß  zwischen  den  Eltern  und  Kindern:
1)  bei  den  unehelichen  Kindern  im  engeren  Sinne,
§.  90.
2)  bei  den  aus  einer  „berdammten  Geburt"  gezeugten  Kindern.
Dritter  Theil.
Das  Vormundschafts-  Recht.
§.  91.  I.  Quellen  des  Vormundschaftsrechts.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer