Inhaltsverzeichnis : ¬Die Land-Rechte des Ober-und Mittel-Rheins (1)

XL.VI
vorfallen  würde,  den  allgemeinen  Kayserlichen  Rechten  allerdings ¬
  nachgegangen  haben  wollen."
Verfasser  dieser  N.  C.  L.  O.  war  der  Doctor  Berthold  Schorey, ¬
  Nassau-Dillenburgischer  Rath,  revidirt  wurde  sie  von
Doctor  Herrmann  Schild,  Nassan-Diezischer  Rath.
Auch  dieser  Landesordnung  hat  man  den  Vorwurf  gemacht,
„daß  die  Verfasser  die  römische  Rechtsgelahrtheit  wohl  an„zubringen ¬
  gewußt  hätten.
§.  6.  Inhalt  der  letzten  officiellen  Ausgabe.
Die  Ausgabe  von  1711  enthält
1.  den  fürstlichen  Befehl  zum  neuen  Druck  d.  d.  Leuwarden
den  1ten  May  1711;
2.  das  Publicationspatent  vom  1ten  May  1616;
3.  die  Gerichts-  und  Taxordnung  nebst  Register;
4.  die  Landordnung  aus  6  Theilen  bestehend;
5.  die  Policeyordnung,  nebst  Publicationspatent;
6.  was  für  Ordnung  in  Sterbensläuften  zu  halten;
7.  ein  allgemeines  Register;
8.  Bergordnung;
Beigebunden  ist
*2)
9.  Textors  Nassauische  Chronick.
Verhandlungen  über  die  Redaktion  dieser  Verordnungen,
Brouillons,  so  wie  sehr  saubere  schriftliche  Ausfertigungen  derselben ¬
  befinden  sich  in  dem  Dillenburger  Filialarchive.
Bei  dem  Abdruck,  welchen  ich  S.  115  veranstaltete,  habe
ich  die  letzte  officielle  Ausgabe  von  1711  zum  Grunde  gelegt.
Weggelassen  ist,  als  dem  Proceß  und  der  Policey  angehörend ¬

1.  die  Gerichtsordnung;
*)  Reinhard  a  a.  O.  S.  248.
**)  ueber  den  Verfasser  dieser  Chronik  und  die  Chronik  selbst  hat
Herr  Schulinspektor  Pfarrer  Vogel  in  Schönbach,  dem  ich  manche  Aufschlüsse ¬
  verdanke,  interessante  Notizen  gegeben  in  den  Dillenb.  Intellig.
Nachr.  von  1819.  S.  37.
            
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