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Marburg. Verein zur Regulirung des Kapital-Schuldenwesens
der städtischen und bäuerlichen Grundbesitzer im Kreise Warburq.
LXI1I. 461. 47t. y
Warschau. Ueber das Statut für die Warschauer Departements
des dirigirenden Senats, betreffend die Anbringung und Erörte-
rung der Beschwerden gegen Erkenntnisse letzter Instant im Kö,
nigretch Polen, LXV. 368-377.
Wartegeld, s. Invaliden.
Wasserlauf. . Unterhaltung des Ablaufs des Wassers in Privat-
flüsse. LXIV. 134. 135.
Wassermühlen. Rechte dritter Personen bei Anlegung derselben.
LVUL 92—94.
Wasserzüge, s. Räumung.
Wechsel. Bcfugniß des Wechselinhabers, von seinem Vormanne
und dem Aussteller des Wechsels wegen verweigerter Annahme
und von dem Acceptantrn Sicherhcitsftellung zu fordern und
* Arrest auszubringen. LV. 531-543. — Unzulässigkeit einer ge-
meinschaftlichen Klage gegen den Trassanten und den Acceptän»
len eines Wechsels LIX. 508—510. — Rechte des Ausstellers
eines auf eigene Ordre lautenden gezogenen Wechsels nach dessen
Einlösung. LXH. 119. — Förmlichkeiten bei der Präsentation
trassirlcr Wechsel an den Bezogenen. LX11I. 449. 450. — Gül-
tigkeit eines, von einem Nichtwechselfähigen acceptirten, an die
Ordre des Ausstellers gezogenen Wechsels als Anweisung. LXIV.
455. 456. — Ueber die Unterzeichnung der Wechsel. LXVl. 299.
300. — Ueber die Respittage bet domicilirten Wechseln. LXVI.
300.
Wechselprotest. Gebühren der Gerichtsvollzieher in der Rheinpr.
für Wechselproteste, die. mit Interventionen verbunden sind. LIX.
653.
Weimar. Verordnung gegen den Nachdruck und die Nachbildung
.von Werken der Wissenschaft und Kunst im Großherzoqthum'e
Sachsen-Weimar. LI1I. 196. 197.
St. Wendel — Kreis — s. Steinkohlen.
Werthstempel, s. Stempel.
Westphalen. Ueber die Erbfolge der Ascendenten und Geschwister
in den westphälischen Provinzen, insbesondere der Veste Reck-
linghausen. L1IJ. 3—20. — Die Successionsverhältniffe im Adel
des Herzogthums Westphalen betr.. Llll. 70—78. — Erbfolge
abgeschichteter Kinder in den Nachlaß ihrer Eltern bei bestande-
ner Gütergemeinschaft in den westph. Provinzen. LV. 471—474.
— Zulänglichkelt der Kriterien der Gemessenheit und resp. Un-
gemessenheit der Dienste nach dem § 6. des Gesetzes v. 2l. April
1825 über die, den Grundbesitz betreffenden Verhältnisse und die
Realberechtiguugen in den Landestheilen, welche vormals eine Zeit
lang zum Königreich Westphalen gehört haben. LV. 475—488.
— Ueber den Fünstelabzug in denselben Landestheilen. LV. 489.
490. — Gerichtsstand der Bürgermeister in der Provinz West-
phalen. LV. 549—552. LVI. 477—481.— Erbrecht der Ascen-