Vorwort.
Eine Arbeit über das Thema: „Der Schutz des Mieters gegen
Dritte nach deutschem bürgerlichen Recht“ — Hallenser Dissertation
1900 — veranlasste mich, die Frage nach der rechtlichen Natur
der Miete zu erörtern. Dieses Problem habe ich weiter verfolgt,
die in jener ersten Schrift teilweise zerstreuten Ausführungen hierüber -
zusammengefasst, abgerundet, durch näheres Eingehen auf
die widerstreitenden Ansichten und Stellungnahme zu ihnen ergänzt -
und erweitert. In Folgendem erlaube ich mir, das Ergebnis
dieser Studien der Oeffentlichkeit zu übergeben. Ich thue es mit
dem Ausdruck verbindlichsten Dankes an Herrn Geheimen Justizrat -
Professor Dr. Leonhard, der mir die Anregung zu dieser Schrift
gab und deren Veröffentlichung förderte.
Halle a/S., Mai 1902.
Der Verfasser.